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11.01.2011

Zentrales Testamentsregister passiert Bundestag und Bundesrat

In das Zentrale Register, das 2012 in Betrieb genommen werden soll, sind die vorhandenen Verwahrungsnachrichten über letztwillige Verfügungenzu überführen. geschätzt wird, dass dabeiin den nächsten sechs Jahren ca.15 Millionen karteikartengebundene Verwahrungsnachrichten elektronisch zu erfassen sind.

Bei Einbringung des Gesetzesvorschlags wurde seitens des Bundestages erkannt, dass das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlasssachen die möglichen Effizienzgewinne durch moderne Kommunikations- und Speichermedien nicht hinreichend ausnutzt. Der jeweilige Verwahrungsort relevanter Urkunden sei dezentral bei rund 5.200 Stellen auf Karteikarten registriert. Komplizierte Meldewege, veraltete Daten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin führten bisher zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten.

Auch an Bestrebungeninnerhalb Europas zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen habe sich Deutschland daher bislang nicht beteiligen können. Dies sei allerdings dringend notwendig, da die Anzahl der grenzübergreifenden Erbfällen deutlich zugenommen habe.


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