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18.01.2013

Urlaub an gesetzlichen Feiertagen bei Schichtarbeiter

Immer wieder stellen sich Fragen zur Berechnung des Urlaubsanspruchs. Gerade bei Schichtarbeitern, deren Arbeitszeiten variabel sind, war fraglich, inwieweit als Urlaubstag ein gesetzlicher Feiertag gilt, wenn der Schichtarbeiter an diesem gesetzlichen Feiertag hätte arbeiten müssen, allerdings seinen Erholungsurlaub nimmt. Das Bundesarbeitsgericht hat nun klargestellt, dass dann, Stelle der Arbeitgeber den Schichtarbeiter an gesetzlichen Feiertagen frei, an denen der Arbeitnehmer ohne Urlaub hätte arbeiten müssen, diese auch als Urlaub zu rechnen sei. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst beinhalte keine von dieser Annahme abweichende Regelung.


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