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01.01.2005

Vergütung für vertragliche Verpflichtung kann bei mangelnder Erfüllung der geschuldeten Arbeit gemindert werden

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.06.2013, Az.:  VII ZR 355/12,
entschieden, dass es sich bei einem zwischen zwei Parteien geschlossenen "Winterdienst-vertrag" um einen Werkvertrag handelt, dessen Gegenstand auch ein durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein kann.

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