01.01.2005
Vergütung für vertragliche Verpflichtung kann bei mangelnder Erfüllung der geschuldeten Arbeit gemindert werden
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.06.2013, Az.: VII ZR 355/12,
entschieden, dass es sich bei einem zwischen zwei Parteien geschlossenen "Winterdienst-vertrag" um einen Werkvertrag handelt, dessen Gegenstand auch ein durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein kann.