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16.09.2016

Schleppender Zahlungseingang einer Behörde auf die Miete

Wird eine Wohnung von einem Mieter bewohnt, der Sozialleistungen erhält, wiegt sich der Vermieter oft in Sicherheit, dass die Zahlungen auf die Miete pünktlich und regelmäßig kommen. Unabhängig von allen anderen möglichen Kündigungsgründen – die Kündigungsmöglichkeit wegen 2-monatigen Zahlungsverzugs besteht unabhängig davon – stellt sich hier die Frage, ob verschleppte Zahlungen einer Behörde dennoch einen außerordentlichen Kündigungsgrund für den Vermieter darstellen können. Dieser Frage widmete sich der BGH in NZM 2016, 635 erneut.

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15.09.2016

BGH-Rechtsprechung zu unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln auch im Gewerberaummietrecht

Die erste obergerichtliche Entscheidung zur Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln im Gewerberaummietrecht nach der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 18.3.2015 (VIII ZR 185/14) war lange erwartet worden, nun ist sie da. Das OLG Celle urteilte am 13.7.2016, Aktenzeichen:  2 U 45/16, dass eine Klausel im Mietvertrag, die als allgemeine Geschäftsbedingung einer Inhaltskontrolle nach §§ 310, 307 BGB unterliege, unwirksam sei, wenn die Einheit unrenoviert übergeben wurde und kein angemessener Ausgleich zur Beseitigung der bei Übergabe des Mietobjekts vorhandenen Gebrauchsspuren des Vormieters vereinbart wurde. Bei kundenfeindlichster Auslegung führt eine solche Vereinbarung nämlich dazu, dass der Mieter die Flächen vorzeitig renovieren oder gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben müsse, als er sie selbst vom Vermieter erhalten hat.

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15.09.2016

Wie genau muss ein Mietmangel vom Mieter beschrieben werden?

Liegt ein Mietmangel vor, muss es einerseits für den Vermieter möglich sein, diesen aus der Mängelmeldung des Mieters zu identifizieren, damit er überhaupt die Problematik einschätzen und gegebenenfalls beheben kann. Wie genau müssen allerdings die Darlegungen sein, die der Mieter dem Vermieter zu liefern hat?

 

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05.09.2016

Erbunwürdigkeit - ist Vorschreiben eines Testaments eine im strafrechtlichen Sinne unechte Urkunde?

Erbunwürdig nach § 2339 BGB ist nur derjenige, der ganz massiv in die Entschließungsfreiheit des Erblassers eingreift. Nach dieser Norm ist z.B. Erbunwürdigkeit gegeben, wenn ein Dritter den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich daran hindert, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben. In Nr. 4 der Norm sind verschiedene Straftatbestände aufgeführt, deren Verwirklichung ebenfalls zu Erbunwürdigkeit führen. Mit § 267 StGB ist dort auch die Urkundenfälschung genannt.

Fälscht jemand im Sinne des Entstehens von Erbunwürdigkeit eine Urkunde, wenn er ein Testament vorschreibt und der Erblasser unterschreibt?

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05.09.2016

Mietpreisbremse und kein Ende…

Die vielgelobte „Mietpreisbremse“, die vor rund einem Jahr in Kraft getreten ist, stellt sich in der Praxis immer mehr als nutzloses Instrument heraus. Obwohl sich ein Markt kaum durch Gesetze, die an der Mietwirklichkeit vorbeigehen, regulieren lassen dürfte und die Frage als durchaus berechtigt anzusehen ist, inwieweit eine solche Regulierung überhaupt notwendig ist, dringen Politiker nun auf Verschärfung der Regelungen.

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05.09.2016

Zustimmungsverweigerung bei Vermietung

Gerade in kleinen Eigentumswohnanlagen ist es mitunter im Sinne der Wohnungseigentümer, Vermietung nicht bzw. nur eingeschränkt zuzulassen. Insofern finden sich mitunter in Gemeinschaftsordnungen Regelungen, wonach die Vermietung der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer oder des Verwalters bedarf und diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagt werden könne.

Das LG Koblenz hatte sich am 4. 8. 2016 mit der Frage zu beschäftigen, wann eine Vermietung so stark in die Rechte der anderen Wohnungseigentümer eingreift, dass sie aus wichtigem Grunde versagt werden kann.

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30.08.2016

Vorsorgevollmacht und Umschreibung des Grundbuchs nach dem Tod des Vollmachtgebers

In der Praxis immer gebräuchlicher wird die Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht ersetzt die amtliche Betreuung für den Fall, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Rechtsgeschäfte selbst zu erledigen. Dies mag z.B. der Fall sein, wenn eine Demenzerkrankung vorliegt oder andere Gründe gegen die Geschäftsfähigkeit sprechen. In der Regel wird die Vorsorgevollmacht so gestaltet, dass sie über den Tod hinaus fortwirkt, also nicht mit Ableben erlischt. Ist sie notariell beglaubigt oder beurkundet, sind grundsätzlich auch Grundstücksgeschäfte mit ihr möglich. Es stellte sich allerdings die Frage, inwieweit das Grundbuchamt einen Eigentumswechsel im Grundbuch einzutragen hat, wenn ein Alleinerbe mit einer notariellen transmortalen (= über den Tod hinaus geltenden) Generalvollmacht die Umschreibung des Grundbuchs beantragt.

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30.08.2016

Ausschluss von der Vermögensverwaltung umfasst auch das Ausschlagungsrecht

In bestimmten Konstellationen, insbesondere wenn Eheleute geschieden sind und das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind haben, mag es für den Erblasser von Interesse sein, dass der verbleibende Sorgeberechtigte über den Nachlass, der dem gemeinsamen Kind anfällt, nicht verfügen darf. Gerade in Geschiedenentestamenten finden sich solche Regelungen häufig. Die Verwaltung der Nachlassmasse beim Kind übernimmt dann ein vom Familiengericht bestellter Ergänzungspfleger, ohne dass die Sorgeberechtigung des verbleibenden Elternteils im Übrigen in anderen Bereichen eingeschränkt wäre.

Der BGH hatte sich nun am 29.06.2016 mit der Frage zu beschäftigen, ob ein sorgeberechtigter Elternteil eine Erbschaft für das Kind ausschlagen dürfe, wenn im Testament des verstorbenen Elternteils die Vermögenssorge beim verbliebenen Elternteil ausgeschlossen wurde.

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30.08.2016

Trotz Erbschaftsreform - Anfechtung der Annahme im Zusammenhang mit § 2306 BGB bleibt möglich!

Im Jahre 2010 wurde die größte Reform des Erbrechts im BGB durchgeführt, die es bisher gab. Dennoch blieb sie kleiner als erhofft. Eine wesentliche Entschärfung haben unter anderem Regelungen des Pflichtteilsrechts, dort insbesondere § 2306 BGB, erfahren. Während früher in den seltensten Fällen klar war, ob ein pflichtteilsberechtigte Erbe ausschlagen darf, ohne seinem Pflichtteilsanspruch zu verlieren, ist die Rechtslage heute deutlich klarer: Unabhängig von Wert oder Erbquote kann ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter seine Erbschaft ausschlagen, wenn sein Erbteil z.B. durch Einsetzung eines Nacherben, durch die Benennung eines Testamentsvollstreckers, durch Auflagen und Vermächtnisse, beschwert wird. Die Ausschlagung vernichtet in einem solchen Fall entgegen der sonst geltenden gesetzlichen Regel die Berechtigung zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nicht. Aufgrund der Entschärfung der Regelung war seither unklar, ob bei einem vorliegenden Irrtum noch eine Anfechtung möglich sei. Mit dieser Frage beschäftigte sich nun der BGH am 29. 6. 2016 zum Az. IV ZR 387/15.

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26.07.2016

Erbschein - Vorlagepflicht für den Testamentsvollstrecker?

Liegt ein lediglich privatschriftliches Testament vor, ist ein Erbschein für die Erben unerlässlich. Durch die jüngst erfolgte Anhebung der Gerichtsgebühren kann dies ein teures Vergnügen werden. Liegt ein notarielles Testament vor, ist zwischenzeitlich von der Rechtsprechung durchgängig angenommen, dass dieses – Voraussetzung ist die hinreichende inhaltliche Klarheit – nebst Eröffnungsprotokoll als Nachweis der Erbenstellung gilt. Wie verhält es sich allerdings mit der Nachweispflicht, handelt ein Testamentsvollstrecker für einen Nachlass?

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