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10.08.2012

Ausschlagsfrist bei minderjährigen Erben

Nach den Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuchs kann auch eine minderjährige Person Erbe werden. Als minderjährig gilt eine Person unter 18 Jahren. Minderjährige sind nach deutschem Familienrecht der elterlichen Sorge unterstellt. Diese elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). In der Regel liegt die elterliche Sorge bei Mutter und Vater gemeinsam. Unter die Vermögenssorge fällt auch die Fragestellung, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wird.

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02.08.2012

Vorsorgevollmacht - wofür benötigt ein Bevollmächtigter die Genehmigung des Betreuungsgerichts?

Mit dem Wort »Patientenverfügung« kann mittlerweile fast jeder etwas anfangen. Auch die Vorsorgevollmacht ist ein zwischenzeitlich häufig genutztes Instrument, um im Alter und im Falle von Krankheit Flexibilität bei Entscheidungen herbeizuführen. Unsicherheit besteht jedoch in der Praxis häufig, wann auch ein Bevollmächtigter beim Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht) vor Zustimmung zu einer bestimmten Maßnahme am Vollmachtgeber die Genehmigung einholen muss.

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23.07.2012

Anspruch auf Zahlung des monatlichen Wohngelds verjährt innerhalb von 3 Jahren gemäß Regelverjährung

Gerade in Zeiten der Finanzkrise kommt es immer häufiger vor, dass Wohnungseigentümer die monatlichen Kosten in Form des Hausgeld nicht mehr oder nicht mehr regelmäßig zahlen können.

Wie lange kann eine Eigentümergemeinschaft solche monatlichen Leistungen fordern? Hat die Jahresabrechnung über die Hausgelder Auswirkungen auf die Verjährung? Mit diesen Fragen hatte sich der BGH am 01.06.2012 zu beschäftigen.

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20.07.2012

Entfernter Abkömmling kann trotz Pflichtteilsverzichts des näheren Abkömmlings laut BGH Pflichtteilsanspruch haben

Die Tendenzen der Rechtsprechung, die Pflichtteilsrechte von Abkömmlingen zu stärken, ist seit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus 2005, mit denen das Pflichtteilsrecht in den Verfassungsrang erhoben wurde, unübersehbar. Nun legt der BGH nach. In einem Fall, in dem die eigene Tochter auf ihren Pflichtteil verzichtet hatte, ohne die Pflichtteilsansprüche ihres gesamten Stammes einzuschließen, belegte er nun der Enkelin Pflichtteilsansprüche zu.

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20.07.2012

Fristlose Kündigung ohne vorherige Zahlungsklage auch bei erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen möglich

Vor wenigen Tagen hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung eine Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen im Wohnraummietrecht die Verpflichtung zur Zahlung der erhöhten Vorauszahlung erst auslösen kann, wenn alle formellen und materiellen Einwände »abgearbeitet« sind.nun folgte am 18.07.2012 eine Entscheidung zu der Frage, in wieweit eine Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund Rückstands mit erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen möglich sei, ohne dass vorher der Versuch von Vermieterseite unternommen wurde, die erhöhten Vorauszahlungen durchzusetzen.

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17.07.2012

Grundbuchamt muss Grundbuchumschreibung mit Vorlage eines Erbvertrags grundsätzlich vollziehen

Viele Erblasser hinterlassenen im Laufe ihres Lebens mehrere letztwillige Verfügungen von Todes wegen, das heißt Testamente und/oder Verträge. Oftmals wird die Existenz einer solchen Verfügung von Todes wegen schlicht vergessen. In anderen Fällen wird durch nachfolgende Verfügungen immer weiter ergänzt. So ergeben sich manche Unsicherheiten bei der Ermittlung der Erbfolge. Im Rahmen von Verträgen ist häufig Bindungswirkung angeordnet. Die Vertragspartner können sich jedoch den Rücktritt vorbehalten. Für Dritte ist es daher mitunter schwierig, zu erkennen, nach welcher letztwilligen Verfügung sich letztendlich die Rechtsfolge gerichtet, insbesondere, ob ein solcher Rücktritt tatsächlich stattgefunden hat oder nicht. Das Vorhandensein einer solchen Rücktrittsklausel nahm ein Grundbuchamt zum Anlass und verweigerte den Grundbuchvollzug auf Basis der Erbvertrag angeordneten Nachfolgeregelung.

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13.07.2012

Verwalter muss der Tätigkeit als Tagesmutter in einer Eigentumswohnung zustimmen

Oftmals wird übersehen, dass Eigentümer von Wohnungen im Rahmen der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung Regeln für ihre Nutzung beachten müssen. Viele Teilungserklärungen sehen insbesondere eine Zustimmungsnotwendigkeit für die Ausübung eines Gewerbes in den Räumlichkeiten vor. Wird diese Zustimmung nicht erteilt, muss der beantragende Eigentümer gegen eine Ablehnung derselben vorgehen.

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12.07.2012

Kündigung auch bei Irrtum des Mieters über sein Verschulden rechtens

Gerade bei Auftreten von Schimmel in Mietwohnungen ist zwischen Vermieter und Mieter oft streitig, wer dafür die Ursache gesetzt hat. Der Mieter geht regelmäßig von einem Baumängel aus, der Vermieter bezichtigt den Mieter des Nutzerfehlverhalten in Form des schlechten Heizens und Lüften. Von Mieterseite wird dann, tut der Vermieter nichts zu Schadensbeseitigung, die Miete gemindert bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht, welches zum Mietrückstand führt. Die regelmäßige Reaktion des Vermieters ist, das Mietverhältnis dann zu kündigen. Wer hat hier Recht, stellt sich später heraus, dass tatsächlich der Mieter keinen ordnungsgemäßen Mietgebrauch an den Tag gelegt hat?

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12.07.2012

Auch ein Rechtschutzversicherter hat Anspruch auf freie Rechtsanwaltswahl!

Viele Beratungssuchende sind rechtschutzversichert. Stellt sich ein rechtliches Problem, ist erste Anlaufstelle häufig die Hotline der eigenen Rechtsschutzversicherung. Oftmals wird dort versucht, den Versicherten zu einem Anwalt zu verweisen, der mit der Rechtsschutzversicherung Sonderkonditionen eingegangen ist. Ein Rechtsschutzversicherer war nun sogar soweit gegangen, dass er seinen Versicherten durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Versicherungsvertrag vorgeben wollte, dass Versicherten bei Inanspruchnahme eines von der Rechtsschutz empfohlenen Rechtsanwalts  finanzielle Vorteile erhalte. Hiergegen wandte sich die Rechtsanwaltskammer Bamberg – zu Recht!

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11.07.2012

Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung durch mehrere Bevollmächtigte zulässig?

Die jährlich stattfindende Wohnungseigentümerversammlung ist für viele Eigentümer ein »graust«. Nicht nur, dass unangenehme Themen mit unterbesprochen werden müssen. Kaum ein Wohnungseigentümer kennt sich mit der gesetzlichen Lage, damit seinen Rechten und seinen Pflichten aus. Hinzu kommt oft, dass nicht einmal die Gemeinschaftsordnung für das Objekt den jeweiligen Eigentümern bekannt ist. Oftmals wir die Gelegenheit genutzt, an der Veranstaltung selbst nicht teilzunehmen, sich vielmehr vertreten zu lassen. Der BGH hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob es zulässig sei, mehrere Vertreter in die Versammlung zu schicken.

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