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17.05.2017

Zur Anwendbarkeit der VDI-Richtlinie 2077 auf unter Putz liegende Leitungen

Seit Verdunster zur Erfassung der Verbrauchswerte durch moderne Heizkostenverteiler ersetzt werden, haben sich die Gerichte vermehrt mit der Verteilungungerechtigkeit bei sogenannten Einrohrheizungen zu beschäftigen. Das Problem: die modernen Heizkostenerfassungssysteme messen genauer als die früher häufig eingesetzten Verdunster den individuellen Verbrauch direkt am Heizkörper. Dadurch wird ein Verbrauch nur dort angezeigt, wo ein Heizkörper tatsächlich zur Erwärmung der Räume „aufgedreht“ wird. Das Problem der sogenannten Einrohrheizungen besteht aber darin, dass günstig gelegene Wohnungen oftmals die Heizkörper während der Heizperiode gar nicht aufdrehen müssen, um die Wohnung ausreichend zu erwärmen. Die Heizungsrohre, die zur Versorgung aller Einheiten in einem Mehrfamilienhaus warmes Wasser führen, reichen oftmals aus, um eine ausreichende Temperierung zu erreichen. Die „Zeche“ zahlen die in der Einheit ungünstig gelegenen Wohnungen: das warme Wasser kommt bei Ihnen nur lauwarm an, weil die Leitungen – weil ungedämmt – die Wärme an die darunterliegenden Wohnungen bzw. Gebäudeteile abgeben. Infolgedessen muss bei diesen ungünstig gelegenen Wohnungen der Heizkörper maximal aufgedreht werden, um überhaupt eine Beheizung der Wohnung zu erreichen. Der Verbrauch ist dann entsprechend hoch.

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16.05.2017

Eigenbedarfskündigung - auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieter kann Eigenbedarf haben!

Der Mieterschutz im Wohnraummietrecht ist nach dem BGB sehr ausgeprägt. Lässt sich der Mieter nichts zu schulden kommen, besteht für den Vermieter kaum eine Möglichkeit, das Mietverhältnis zu beenden. Er bedarf hierzu immer eines berechtigten Interesses. Ein solches berechtigtes Interesse liegt z.B. dann vor, wenn an der vermieteten Wohnung Eigenbedarf besteht. Dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen solchen Eigenbedarf anmelden kann, hat nun der BGH in seinem Urteil vom 15.3.2017 bestätigt.

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11.05.2017

BGH hängt die Latte für eine sogenannte Verwertungskündigung höher

 

Die Möglichkeiten, ein Wohnraummietverhältnis durch Kündigung zu beenden, sind durch den Gesetzgeber auf bestimmte Fallgruppen eingeschränkt. § 573 Abs. 2 BGB normiert hierzu, dass bei schuldhafter Vertragspflichtverletzung, Eigenbedarf oder Behinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks eine Kündigung zulässig ist. Dass dieser letzte Kündigungsgrund in der Praxis schwer durchzusetzen ist, hat der BGH einmal mehr durch eine Entscheidung vom 10.5.2017 bestätigt (VIII ZR 292/15). Was war passiert?

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08.05.2017

Nottestament ohne Not - wirksam oder nicht?

Das BGB sieht grundsätzlich mehrere zulässige Formen der Testamentserrichtung vor. Klassisch handelt es sich dabei um ein notarielles Testament oder um ein sogenanntes privatschriftliches Testament, welches vom Erblasser vollständig selbst handgeschrieben errichtet und unterzeichnet werden muss. Zusätzlich gibt es verschiedene Testamentsformen, die es zu Gunsten des Erblassers unter Vernachlässigung der strengen Formvorschriften ermöglichen sollen, auf akute Todesgefahr schnell reagieren zu können. So gibt § 2251 BGB die Möglichkeit, ein mündliches Nottestament auf See zu errichten, § 2249 BGB erlaubt, ein Testament zur Niederschrift des Bürgermeisters der Gemeinde, in dem sich der Erblasser aufhält, zu erstellen und § 2250 BGB ermöglicht einen Nottestament durch mündliche Erklärung vor 3 Zeugen.

Welche Voraussetzungen müssen allerdings vorliegen, damit dieses vereinfacht errichtete Testament vor 3 Zeugen auch Gültigkeit hat?

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08.05.2017

Reservierungsvereinbarungen vor Immobilienkauf formbedürftig?

Usus ist es, hat man über einen Makler eine Immobilie gefunden, diese gegen Gebühr exklusiv reservieren zu lassen, um gegebenenfalls Vorfragen zu klären oder einfach nur eine gewisse Überlegungszeit hinsichtlich des endgültigen Kaufentschlusses zu haben. Die Gebühren differieren je nach Vorgabe des Maklers in der Höhe nicht unerheblich.

Das Amtsgericht München hatte sich in seinem Urteil aus dem Jahre 2016 zum Az. 191 C 28518/15 mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit eine solche Reservierungsvereinbarung formfrei möglich ist oder bereits der Form unterliegt, die auch im Rahmen eines Immobilienkaufs einzuhalten ist – notarielle Beurkundung.

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26.04.2017

Vermieter darf „Messi“ kündigen

Der Albtraum eines jeden Vermieters: der Mieter lässt die Wohnung verwahrlosen, stellt sie übermäßig voll und entsorgt seinen Unrat nicht. Ein Raum der Wohnung kann gar nicht mehr betreten werden, das Badezimmer zumindest nicht bestimmungsgemäß genutzt werden. Eine Beheizung der Räumlichkeiten ist über die vorhandenen Heizkörper gar nicht mehr möglich, der Mieter beheizt die Wohnung selbst nur noch über einen Radiator, der in der Küche steht. Daraufhin erklärt der Vermieter die Kündigung und – nachdem der Mieter nicht auszieht – erhebt Räumungsklage.

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11.04.2017

Besichtigungsrecht des neuen Eigentümers nach Erwerb einer vermieteten Wohnung

Allgemein wird im deutschen Wohnungsmietrecht der Schutz des Mieters auf seine Privatsphäre sehr „hochgehängt“. Nur in Ausnahmefällen hat der Vermieter das Recht, die Wohnung zu besichtigen. So darf er z.B. Schäden und Mängel aufnehmen, Besichtigungen nach Kündigung des Mietverhältnisses durchführen und Zähler ablesen (lassen). Letztendlich bedarf es immer eines Grundes für eine Besichtigung. Darf nun der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung diese Wohnung nach Ankauf besichtigen?

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23.03.2017

Vermieterkündigung - „last exit“ Härtegründe?

Der Mieterschutz im Wohnraummietrecht ist im BGB sehr ausgeprägt. So können Wohnraummietverträge in aller Regel nicht mehr befristet abgeschlossen werden, eine Kündigung ist – abgesehen von wichtigen Gründen – nur bei berechtigten Interesse des Vermieters möglich. Auch gegen übermäßige Mieterhöhungen ist der Mieter durch ein komplexes System abgesichert. Greift allerdings dennoch eine ordentliche Kündigung, besteht für den Mieter der letzte Ausweg, gemäß § 574 I BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen, wenn er Härtegründe im Sinne des Gesetzes vorbringt.

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03.03.2017

… Und wer zahlt jetzt den Notarentwurf?

Grundstücksgeschäfte sind ausschließlich auf notarieller Basis abzuwickeln. Oftmals bedient sich eine der Parteien des in Aussicht genommenen Grundstückskaufs eines Maklers. Oftmals wird dann, bevor die wirtschaftlichen Eckdaten des Kaufs endverhandelt sind, bereits von diesem Makler ein Kaufvertragsentwurf beim Notar in Auftrag gegeben. Kommt dann der Vertrag nicht zu Stande, gibt es häufig Streit um die anfallenden Notarkosten. Mit einem solchen Fall hatte sich das OLG Hamm am 29.6.2016 zu beschäftigen und die Frage zu entscheiden, ob der Kaufinteressent, der den Makler beauftragt hatte, die Notarkosten zu tragen hat.

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02.03.2017

Auslegung einer testamentarischen Regelung anhand eines formunwirksamen Testaments

Es stritten 3 Enkel als Miterben um die Auslegung eines im Jahre 1999 notariell errichteten Testaments. Die Erblasserin hatte in diesem Testament 2 Eigentumswohnungen jeweils einem Erben zugeordnet, dabei verfügt, dass ein Wertausgleich zu Gunsten des Abkömmlings, der keine Wohnung erhalten hatte, nicht stattzufinden habe und an den restlichen Vermögenswerten die Erben entsprechend ihrer Erbanteile partizipieren sollten.

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