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12.07.2018

Kostenerstattung für privates Sachverständigengutachten?

Bauprozesse zu führen ist in vielerlei Hinsicht schwierig. Dem Bauherrn fehlt oft schon die notwendige Kenntnis dazu, ob die Bauausführung tatsächlich mangelhaft ist oder nicht. Um in einem eventuellen Klageverfahren einen entsprechenden Sachvortrag führen zu können, werden deshalb gerne vorprozessual private Sachverständigengutachten beauftragt. Diese Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen sogar im Rahmen der Kostenfestsetzung berücksichtigt werden. Der BGH hat dies in der Vergangenheit immer dort bestätigt, wo die Prozessbezogenheit des Gutachtens gegeben ist und darüber hinaus „eine verständige unvernünftige Partei die Einholung als sachdienlich ansehen durfte“. Das sei – so der BGH – immer dort zu bejahen, wo eine Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag imstande wäre. Benötigt der Auftraggeber daher das Gutachten, um eine Waffengleichheit zur Sachkunde des Bauunternehmers herzustellen, sollen die Kosten erstattungsfähig sein.

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12.07.2018

Betriebskosten: auch der in der Gebäudeversicherung mitversicherte Mietausfall kann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden

Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung herrscht immer wieder Streit darüber, welche Kosten auf die Mieter umlegbar sind. Versicherungsbeiträge sind nach § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlegbar, wenn die Parteien dies im Mietvertrag vereinbaren. Gebäudeversicherungen sind aber unterschiedlich ausgestaltet. Mitversichert sind oftmals Risiken, die nicht dem Mieter, sondern vielmehr dem Vermieter zugute kommen. Hierüber entbrennt immer wieder ein Streit.

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01.06.2018

Notarielles Nachlassverzeichnis - kann der Erbe trotzdem weiter Auskunft verlangen?

In der Praxis kommt es im Rahmen von Pflichtteilsstreitigkeiten häufig zu Differenzen hinsichtlich der Auskunftserteilung. Das Gesetz billigt dem Pflichtteilsberechtigten grundsätzlich den Anspruch auf Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu. Der Erbe muss nun einen Notar finden, der dieses Verzeichnis erstellt. Das notarielle Nachlassverzeichnis soll dem Pflichtteilsberechtigten höhere Gewähr dafür bieten, dass über den Nachlass auch richtig und vollständig Auskunft erteilt ist. Kann ein Anspruch trotz Vorlage eines solchen Verzeichnisses weiterhin bestehen?

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01.06.2018

Wände feucht im Eigentum - wer zahlt?

Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Außenwände in einer Anlage mit Eigentumswohnungen und gewerblichen Einheiten im Souterrain bei Feuchtigkeitsschäden durch alle Eigentümer saniert werden müssen. Geklagt hatten 3 Eigentümer im Souterrain, deren Einheiten Durchfeuchtungen aufwiesen; das Haus stammte aus 1890 und war 1986 in insgesamt 15 Einheiten aufgeteilt worden. Mehrere Gutachten stellten fest, dass bauliche Mängel für die Durchfeuchtungen verantwortlich seien und mit einem Sanierungsaufwand von ca. 300.000,00 € gerechnet werden müsse. Aufgrund der Höhe der zu erwartenden Sanierungskosten stellten sich die anderen Eigentümer quer und wollten mit dem Argument der Unzumutbarkeit sich ihrer Verpflichtung zur Mitwirkung und Kostentragung entziehen. Der BGH schob diesem Verhalten einen Riegel vor (Urteil vom 04.05.2018, V ZR 203/17).

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13.02.2018

Heizkosten sind vom Vermieter zu belegen

Der BGH hat sich in einer Grundsatzentscheidung (BGH 7.2.2018, VIII ZR 189/17) mit Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen beschäftigt.

Zum Hintergrund: im Rahmen der Betriebskostenabrechnung schuldet der Vermieter grundsätzlich nur die Darstellung der Gesamtkosten, den im Mietvertrag oder nach dem Gesetz geltenden Kostenverteilungsschlüssel und die sich daraus errechnende Einzelbelastung des Mieters. Nach Addition der Einzelpositionen sind dann noch die Vorauszahlungen abzuziehen, woraus sich das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung entweder als Guthaben oder Nachzahlung errechnet. Belege oder Kopien von Rechnungen muss er hingegen nicht unaufgefordert vorlegen. Der Mieter hat aber grundsätzlich einen Anspruch darauf, die der Abrechnung zu Grunde liegenden Belege einzusehen. Unter bestimmten Umständen kann er auch vom Vermieter verlangen, dass dieser ihm Kopien (gegen Kostenerstattung) per Post oder auf elektronischem Weg zuschickt. Die Einsichtnahme in die Einzelverbrauchsdaten anderer Nutzer kann der Mieter nach dem Urteil des BGH vom 7.2.2018 ebenfalls verlangen, um die Plausibilität der Werte zu überprüfen oder sonstige Bedenken gegen die Richtigkeit der Kostenverteilung auszuräumen.

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19.01.2018

Kann ein als „Vollmacht“ betiteltes Schriftstück ein Testament sein?

Testamente kommen in unterschiedlichsten Formen vor. Manch einer schreibt sein Testament in Gedichtform, manch einer auf einem Bierdeckel. Nun hatte sich das OLG Hamm mit der Frage zu beschäftigen, ob ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Schriftstück ein Testament sein kann, obwohl es den Titel „Vollmacht trägt“.

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19.01.2018

Können vom Erblasser nicht geltend gemachte Leibrentenzahlungsansprüche verjähren?

Im Rahmen von lebzeitigen Übertragungen, insbesondere auch Firmenübertragungen, behält sich der Übertragende häufig Leistungen vor wie Nießbrauch oder eine monatliche Leibrente. Werden die sich aus solchen Übergabeverträgen ergebenden Ansprüche nicht oder nicht vollständig erfüllt und verstirbt der Übertragende, gehören Ansprüche grundsätzlich zum Nachlass.

Kann sich der Zahlungsverpflichtete gegenüber dem Erben hinsichtlich solcher Ansprüche auf Verjährung berufen? Das OLG Hamm bejahte dies in seinem Urteil vom 24. 10. 2017.

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19.01.2018

Mietänderung aufgrund Indexänderung - welche Angaben muss der Vermieter machen?

Immer häufig ist in der Praxis eine Vereinbarung im Wohnraumvertrag anzutreffen, wonach eine Miete um den Kaufpreisschwund über Koppelung an den Verbraucherpreisindex für Deutschland erhöht werden kann. Diese Form der Mietanpassung ist durch eine einfache Form der Berechnung vornehmbar, ohne dass in ihr wesentliches Streitpotenzial inne wohnt. Sie kann einseitig erklärt werden und ist, hat sich kein Rechenfehler eingeschlichen, unproblematisch durchsetzbar.

Was aber muss der Vermieter in seiner Erklärung angegeben?

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03.01.2018

Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche aus dem Miteigentum an einem Grundstück

Grundstücksnachbarn streiten darum, ob der Nachbar auf einem gemeinsamen Zugangsweg Pflanzkübel , eine Holzwand und Gartenmöbel so abstellen darf, als sie sich auf dem der Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Bereich befinden. Die Kläger sind dabei Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Beklagte Eigentümer des Nachbargrundstücks. Sowohl die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als auch der Beklagte nutzen den Zugangsweg gemeinsam, gesichert durch 2 Grunddienstbarkeiten. Die Kläger, die sich durch die aufgestellten Gegenstände behindert fühlen, erheben Unterlassungsklage gegen den Beklagten. In 1. und 2. Instanz wird die Klage abgewiesen; erst der BGH entscheidet in 3. Instanz zugunsten der Kläger (BGH, Urteil vom 13.10.2017 - V ZR 45/17) .

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05.12.2017

Kein Kostenersatz für eigenmächtig vorgenommene Reparaturen am Gemeinschaftseigentum

Schwierigkeiten bereitet immer wieder die Abgrenzung, wo das Sondereigentum aufhört und das Gemeinschaftseigentum anfängt. In vielen Teilungserklärungen finden sich zudem „falsche“ Zuordnungen zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum. Denn zwingend im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile können nicht zum Sondereigentum erklärt werden, wohl aber umgekehrt. Der Versuch vieler Notare, dies dennoch zu versuchen, führen zu unwirksamen Klauseln. Was aber, wenn der Balkon ganz eindeutig im Gemeinschaftseigentum steht und die Fliesen auf dem Balkonboden gebrochen sind?  Außerdem war im vorliegenden Fall auch noch der Estrich beschädigt, sodass der Wasserabfluss auf dem Balkon nicht mehr gewährleistet war. Es drohten Schäden am Gebäude, die der Kläger dadurch abzuwenden versuchte, dass er in der Eigentümerversammlung die Wohnungseigentümergemeinschaft darüber abstimmen ließ, wie die Schäden zu beseitigen seien. Zwar wurden in der Eigentümerversammlung Kostenvoranschläge diskutiert, eine Beschlussfassung erfolgte jedoch nicht. Der Betroffene Eigentümer nahm die Sache daraufhin selbst in die Hand und beauftragte einen Firma mit der Schadensbeseitigung. Anschließend verlangte er die Kosten von der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese lehnt erwartungsgemäß eine Kostenübernahme ab, woraufhin der Eigentümer klagte. 

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