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07.08.2023

Der undankbare Enkel und das Wohnrecht der Oma

Das OLG Oldenburg hatte sich am 22.6.2023 wieder einmal mit den Untiefen des menschlichen Wesens auseinanderzusetzen. Der Großvater war verstorben. Erben waren seine Ehefrau und die Töchter. Ehefrau und Töchter – eine die Mutter des Hauptprotagonisten – beschlossen, ein Grundstück mit Immobilie an den Enkel zu verkaufen. Klar vereinbart war hier, dass die Großmutter auch nach dem Verkauf an den Enkel im Haus bleiben darf. Ein Wohnrecht trug man jedoch nicht ein.

Hat sich die Ersparnis der Kosten für die Eintragung des Wohnrechts wirklich gelohnt?

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13.06.2023

Erbunwürdigkeit durch Versäumnisurteil?

Im Erbrecht gibt es verschiedene verfahrensrechtliche Besonderheiten. Eine davon ist, dass das sogenannte Erbscheinsverfahren im Rahmen einer gänzlich anderen Verfahrensordnung geführt wird als ein Erbenfeststellungsverfahren oder ein anderes Verfahren um erbrechtliche Themenstellungen. Beide Verfahren können nebeneinander laufen, wenngleich nur das Erbenfeststellungsverfahren/das ordentliche Verfahren der sogenannten Rechtskraft fähig ist, also dann unumstößlich ist, wenn alle Rechtsmittelfristen abgelaufen sind. Im Erbscheinsverfahren dagegen können andere Entscheidungen immer dann herbeigeführt werden, wenn sich neue Tatsachen, z.B. ein Testament, welches plötzlich auftaucht, ergeben. Der BGH hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob durch ein Versäumnisurteil bindend eine Erbunwürdigkeit festgestellt werden kann.

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13.03.2023

Gewöhnlicher Aufenthaltsort – oft zur Anknüpfung von Zuständigkeiten schwer zu ermitteln

Für eine Vielzahl rechtlicher Fragen ist der sogenannte gewöhnliche Aufenthaltsort maßgeblich. Unter anderem nach diesem gewöhnlichen Aufenthaltsort richtet sich die Zuständigkeit des Nachlassgerichts. Dieser ist oft nicht identisch mit der letzten Meldeadresse, da gerade dann, wenn Personen in ein Pflegeheim ziehen, eine Ummeldung oft unterbleibt. Wie bestimmt sich dann der gewöhnliche Aufenthalt? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht München in seinem Beschluss vom 9.2.2023 zu beschäftigen.

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06.03.2023

Pflichtteilsstrafklauseln – der immerwährende Zankapfel!

Nach wie vor gibt es viele Menschen, die ohne juristische Beratungstestamente abfassen. Häufig dienen hier Vorlagen aus dem Internet als Grundlage, ohne dass die Testierenden alles, was sie abschreiben, auferstehen würden. Dies zeigt sich immer gerne an der sogenannten Pflichtteilsstrafklausel, die sich in vielen privatschriftlichen „Berliner Testament“ findet. Die Ausarbeitungen der Klausel sind so unterschiedlich wie die Menschen selbst… was es für den Juristen nicht unbedingt einfacher macht. Probleme sind vorprogrammiert, obwohl es so einfach wäre, mit einer „vernünftigen“ Formulierung Problemen vorzubeugen. So hatte sich nun wieder das OLG Frankfurt am Main am 21.2.2023 zum Az. 21 W 104/22 mit einer Pflichtteilsstrafklausel zu beschäftigen.

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24.08.2022

Wohnungsrecht im Pflichtteilsrecht

Ein an einem verschenkten Grundstück oder einer verschenkten Eigentumswohnung eingeräumtes Wohnungsrecht des Schenkers und späteren Erblassers führt häufig im Hinblick auf die Bewertung des Schenkungsgegenstandes im Pflichtteilsrecht zu Problemen. Während die Rechtsprechung seit Jahren hinreichend klar für den Nießbrauch ausgeurteilt hat, dass die sogenannte Abschmelzungsfrist hier nicht vor Ableben des Erblassers zu laufen beginnt, ist diese Fragestellung beim Wohnungsrecht nach wie vor eine „Zitterpartie“. Mit der Fragestellung hatte sich nun wieder einmal das OLG München am 08.07.2022 zum Az. 33 O 5525/21 zu beschäftigen.

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22.07.2022

Rechtswahl zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen rechtswidrig?

Grundsätzlich steht es einem Erblasser frei, das anwendbare Recht für seinen Todesfall zu wählen. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 29.06.2022 zum Az. IV ZR 110/21 jedoch klargestellt, dass es gegen den sogenannten Deutschen ordre public verstoßen kann, wenn diese Rechtswahl mehr oder minder beliebig oder zielgerichtet erscheint, insbesondere wenn der Lebensmittelpunkt des Erblassers seit Jahrzehnten in Deutschland war.

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21.07.2022

Zum Umfang der Hinweispflicht nach Modernisierung

Der Gesetzgeber hat 2019 Möglichkeiten geschaffen, die Miethöhe zu begrenzen. Unter anderem existiert eine gesetzliche Auskunftspflicht, die es dem Mieter ermöglichen soll, eine unzulässig hohe Miete zu erkennen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter die Miete nach einem Mieterwechsel erhöhen. Eine dieser Möglichkeiten ist die umfassende Modernisierung der Wohnung. Der gesetzliche Anspruch bzw. die Verpflichtung des Vermieters beruht auf den §§ 556 g Absatz 1a Satz 1 Nr. 4, 556g Abs. 4 und 556f Satz 2 BGB. Bislang war unklar, wie weit ein Auskunftsanspruch des Mieters einerseits und eine Auskunftspflicht des Vermieters andererseits geht. Der BGH hat dies nun mit Urteil vom 18.5.2022 (Az.: VIII ZR 9/22) entschieden und damit für Klarheit gesorgt.

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19.04.2022

Altenwohnanlage - tritt der Ehegatte in das Mietverhältnis ein „wie immer“?

Verstirbt ein Mieter, stellt dies für den Vermieter immer einen potentiell Probleme prächtige Situation dar. Das Gesetz gibt dem Vermieter eine Klaviatur verschiedener Rechtsfolgen an die Hand – von der unkomplizierten Kündigungsmöglichkeit des Mietverhältnisses bis hin zur „Übernahmepflicht“ von Ehegatten und Hausgenossen. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob der Ehegatte eines pflegebedürftigen Bewohners einer alten Wohnanlage in das bestehende Mietverhältnis auch dann eintritt, wenn er selber nicht pflegebedürftig ist.

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12.04.2022

Unterlassung-bzw. Beseitigungsansprüche der WEG bei Halten in der Feuerwehrzufahrt

Das neue Wohnungseigentumsgesetz hat ein paar Dinge grundlegend geändert. So ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9a Abs. 2 WEMoG allein zuständig, wenn es um die Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen geht, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben. Nach altem Recht brauchte es immer dann, wenn es um Forderungen oder Ansprüche bezogen auf das Gemeinschaftseigentum geht, eines sogenannten Vergemeinschaftungsbeschlusses. Die WEG musste die Ansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer erst „an sich ziehen“ und beschließen, dass der Prozess durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geführt wird. Der BGH (Urteil vom 28.1.2022, V ZR 106/21) musste sich jetzt erstmals mit der neuen Rechtslage beschäftigen, nachdem eine Eigentümerin in einer Mehrhausanlage gegen die Nutzung der Feuerwehrzufahrt als Liefer- und Ladezone für eine in der Anlage gelegene Gewerbeeinheit geklagt hatte. Anlass war ein Beschluss der Gemeinschaft, dass für eine bestimmte Zeit die Anlieferung von Waren im Bereich des Gemeinschaftseigentums „geduldet“ wird.

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29.03.2022

Pflichtteilstrafklausel ausgelöst?

Das sogenannte Berliner Testament, mit welchem sich klassischer Weise Ehegatten für den 1. Erbfall zu Alleinerben einsetzen und hiernach die ehegemeinschaftlichen Kinder zu Schlusserben, ist häufig mit einer sogenannten Pflichtteilsstrafklausel versehen. Stört nämlich ein Schlusserbe durch Geltendmachung des Pflichtteils beim Alleinerben den Ehegatten die gemeinschaftliche Planung der Ehegatten, ist es häufig Wunsch, diesen dann als Sanktion auch von der Schlusserbfolge auszuschließen. Dies ist Sinn und Zweck der sogenannten Pflichtteilsstrafklausel. Gerade in Laientestamneten sind Pflichtteilsstrafklausel oft an unklare Kriterien gebunden, sodass die Gerichte sich immer wieder mit der Frage beschäftigen müssen, welcher Akt des Pflichtteilsberechtigten nun genau die Sanktion auslösen soll. Am 01.02.2022 zum Az. 21 W 182/21 musste nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Feststellungen treffen.

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