Nachweis der Erbfolge beim Grundbuchamt nach Ausschlagung
Das Grundbuchrecht, geregelt in der Grundbuchordnung, ist ein streng formales Recht. Das Grundbuchamt ist nicht berechtigt, materiell-rechtlich die Rechtslage zu prüfen, muss vielmehr stets darauf achten, dass die in bestimmter Form abzugebenden und nachzuweisenden Erklärungen bzw. Sachverhalte im Einklang mit seiner formalen Prüfungspflicht abgearbeitet werden. Dies führt in der Praxis gerade im Hinblick auf Grundbuchumschreibungen bzw. – berichtigungen immer wieder zu Problemen.
→ mehrEinfaches Bestreiten der Mietfläche - nicht ausreichend zur Verteidigung gegen eine Mieterhöhung
Der Wunsch des Vermieters auf Erhöhung der Miete ist in der Praxis immer wieder ein Streitfall. Die Mieter lassen sich verschiedene Einwendungen einfallen, womit sie das Erhöhungsverlangen des Vermieters torpedieren können. In einem Fall, den der BGH am 31.5.2017 zu entscheiden hatte, versuchte der Mieter dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters dadurch entgegenzutreten, dass er pauschal die Unrichtigkeit der Mietfläche einwandte. Der BGH lehnte dies ab (Az. VIII ZR 181/16).
→ mehrKaution sichert auch die Erstattung von Prozesskosten des Vermieters!
Die Mietkaution soll Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis absichern. Aber sichert die Kaution auch Prozesskosten aus einem mit dem Mieter geführten Rechtsstreit ab? Darf der Vermieter daher solche Kosten mit der Kaution verrechnen? Dafür mit dem Argument eines anhängigen Rechtsstreits auch ein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution ausüben?
→ mehrZuschlag für Schönheitsreparaturen ist wirksam
Der BGH hat in den vergangenen Jahren ordentlich Bewegung in die Rechtsprechung rund um die sogenannten Schönheitsreparaturen gebracht. Unter Schönheitsreparaturen versteht man das Streichen der Decken und Wände, evtl. auch der Fenster und Heizkörper. In Musterverträgen ist es weit verbreitet, die Verpflichtung zur Durchführung dieser sogenannten Schönheitsreparaturen dem Mieter aufzuerlegen. Der Gesetzgeber sieht hierzu eigentlich den Vermieter in der Pflicht. In der Vergangenheit ist es daher vielfach dazu gekommen, dass aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln der Vermieter auf den Renovierungskosten „sitzen geblieben“ ist. Kreative Versuche, unwirksame Klauseln doch wirksam zu vereinbaren, hat der BGH dann aber erneut torpediert: zumindest dann, wenn die Wohnung nicht frisch renoviert übergeben wurde, sah es der BGH als unangemessene Benachteiligung an, wenn dem Mieter trotzdem die Schönheitsreparaturen auferlegt wurden. Natürlich ist es für den Vermieter ärgerlich, wenn er die Kosten für eine solche Maßnahme nicht in die Mieter einkalkuliert hat. Nachdem es der BGH zunehmend erschwert hat, eine wirksame Klausel zu vereinbaren, sind Vermieter daher teilweise dazu übergegangen, neben der Kaltmiete und einer Betriebskostenvorauszahlung eine 3. Kostenart einzuführen: einen Zuschlag für Schönheitsreparaturen.
→ mehrKinder erhalten erbschaftsteuerlichen Freibetrag für die Pflege ihrer Eltern
Entscheidet sich ein Kind, ein pflegebedürftiges Elternteil nicht in ein Heim zu geben oder anderweitig fremdversorgen zu lassen, übernimmt vielmehr die Pflege auf eigene Kosten, stellte sich die Finanzverwaltung bislang dagegen, den Erbschaftssteuerfreibetrag für die Pflege anzusetzen, wenn das pflegende Kind später Erbe des Elternteils wird. Dem ist nun der BFH mit seiner Entscheidung vom 10.5.2017 zum Aktenzeichen 2 R 37/15 entgegengetreten.
→ mehrWann ist der Zugang einer Betriebskostenabrechnung fristwahrend?
Im Wohnraummietrecht sieht das Gesetz vor, dass der Vermieter über die Betriebskosten – ist eine Abrechnung (mit Vorauszahlungen) vereinbart – bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erfolgen hat und dem Mieter zugehen muss. Wird diese Frist nicht eingehalten, hat der Mieter zwar weiterhin Anspruch auf Erteilung einer ordnungsmäßigen Abrechnung, muss sich aus der Abrechnung ergebenden Nachzahlungen dem Vermieter dann nicht mehr erstatten, wenn der Vermieter fehlendes eigenes Verschulden an der Verspätung nicht nachweisen kann. Da es oftmals in der Praxis aufgrund der Vielzahl der Belege, die in eine solche Abrechnung einzustellen sind, zu sehr späten Abrechnungen kommt, stellt sich immer wieder die Frage, welcher späteste Zugang noch zu einer Rechtzeitigkeit der Abrechnung führt.
→ mehrEmpfangsvollmacht eines Mieters für die anderen Mitmieter ist AGB-widrig!
In Formularmietverträgen ist es üblich, bei einer Personenmehrheit von Mietern eine Empfangsbevollmächtigung durch Zustellung an einen Mieter für alle anderen zu vereinbaren. Der Vermieter will sich damit Zugangsprobleme vom Hals schaffen, beispielsweise wenn von ursprünglich 2 Mietern irgendwann einmal einer ausgezogen ist. Eine Betriebskostenabrechnung soll dann dem in der Wohnung verbleibenden Mieter allein zugestellt werden können. Wie aber ist es, wenn aus einer Wohnung von ursprünglich 2 Mietern einer ausgezogen ist und der Vermieter dem in der Wohnung verbliebenen Mieter das Mietverhältnis kündigt, dabei aber die Kündigung nur diesem zustellt?
→ mehrMuss ich als Mieter gärtnern?
Nicht jeder Mieter, zu dessen Wohnung ein Garten gehört, muss diesen auch pflegen. Grundsätzlich gilt: die Gartenpflege muss im Mietvertrag vereinbart sein. Aber nicht jede Vereinbarung hält einer gerichtlichen Überprüfung stand.
→ mehrErbrecht und soziale Medien - hier: Facebook
Derjenige, der heute in den sozialen Medien keinen Account erhält, ist selten zu finden und im Übrigen“ aus der Mode“. Diejenigen, die sich entsprechend vernetzen, machen sich allerdings selten Gedanken zu der Frage, was mit ihren Accounts passiert, versterben sie. Haben hier nach dem Tod ohne weiteres Erben oder gegebenenfalls Eltern Zugriff? Gerade für Eltern mag die Kommunikation über Facebook & Co. oftmals interessant sein, gerade dann, wenn Kinder Selbstmord begehen und der Grund dafür nicht ersichtlich ist. Sie suchen oft auch hier nach Antworten.
→ mehrEhegattentestament und Wechselbezüglichkeit
Nach wie vor findet sich in der Praxis häufig die Testamentsform des gemeinschaftlichen Testaments, auch bekannt als Ehegattentestament. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dieses Testament häufig gleichgesetzt mit dem sogenannten „Berliner Testament“, welches allerdings eine spezielle Form des Ehegattentestaments darstellt.
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