Der Verzicht auf Nachtschichten aus gesundheitlichen Gründen ist nicht mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen
Das BAG entschied mit Urteil vom 09.04.2014, Az.: 10 AZR 637/13, dass eine Krankenschwester, die Nachtschichten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr leisten kann, nicht arbeitsunfähig krank ist. Vielmehr besteht ein Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.
→ mehrPflichtteilsrecht - gemeinsamer Grundstückskauf bei Alleinfinanzierung durch den verdienenden Ehegatten
Pflichtteilsstreitigkeiten gewinnen in der Praxis immer mehr Bedeutung. Wie diffizil die Geldverwendung innerhalb einer Ehe in Bezug auf das Pflichtteilsrecht zu beurteilen ist, ist allerdings häufig unbekannt. Auch dann, wenn ein Ehegatte verdient, während der andere mit Rücksicht auf die Familie seine Erwerbstätigkeit hinten anstellt, also monetär zum Familienunterhalt nichts beiträgt, wird das Familienwohnheim oft im Namen beider Ehegatten angeschafft. Die Bedienung von Krediten erfolgt dann in aller Regel über den berufstätigen Ehepartner. Welche Auswirkungen hat ein solches Vorgehen im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen?
→ mehrRechtswirkung einer „freien Verfügungsbefugnis“ im gemeinschaftlichen Testament
Nach wie vor sehr häufig sind gemeinschaftliche Testamente anzutreffen, die Eheleute ohne rechtliche Beratung abgefasst haben. Oftmals sind dadurch die gewählten Formulierungen auslegungsbedürftig, da die potentiellen Erblasser ohne exakte Kenntnis von Formulierungsnotwendigkeiten und Rechtsfolgen ihre Verfügungen niederlegen. Das OLG Schleswig hatte sich nun am 27.01.2014 zum Aktenzeichen 3 Wx 75/13 Te mit der Frage zu beschäftigen, welche Befugnis Ehegatten dem Längerlebenden einräumen wollen, verfügen sie, dass dieser über den beiderseitigen Nachlass frei verfügen könne.
→ mehrWohnraumkündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung des Grundstücks
Grundsätzlich läßt das Gesetz eine Kündigung des Mietverhältnisses zur wirtschaftlichen Verwertung, zum Beispiel durch Abriss, zu, § 573 BGB. An die Kündigung sind jedoch besondere Voraussetzungen geknüpft. Ein Hauseigentümer, der beispielsweise ein Wohnhaus abreißen und neu wieder aufbauen möchte, kann einem Mieter erst dann kündigen, wenn die so genannte Zweckentfremdungsgenehmigung vorliegt. Dies entschied das Amtsgericht München mit Urteil vom 21.10.2013, Aktenzeichen: 463 C 9569/13.
→ mehrWiderruf einer Schenkung wegen groben Undanks
Die Kläger sind Erben der ursprünglichen Klägerin und verlangen von deren Sohn nach Widerruf der zu Grunde liegenden Schenkung die Rückübereignung eines bebauten Grundstücks. Der Widerruf der Schenkung wird auf § 530 BGB gestützt, wonach eine Schenkung kann widerrufen werden kann, wenn sich der Beschenkte durch schwere Verfehlungen gegen den Schenker des groben Undanks schuldig gemacht hat. Nach dieser Vorschrift setzt der Widerruf einer Schenkung objektiv eine Verfehlung des Beschenkten von gewisser Schwere voraus. Die Verfehlung muss Ausdruck einer Gesinnung des Be-schenkten sein, die in erheblichem Maße die Dankbarkeit vermissen lässt, die der Schenker erwarten darf.
→ mehrNach Verkauf einer Immobilie - welche Rechte hat der Käufer vor Grundbucheintragung?
Im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen und Verkäufen von Wohnungen stellt sich immer wieder die Frage, wer welche Rechte hat und ausüben darf, bevor der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen ist. Dies wird in der Praxis insbesondere relevant, wenn ein Käufer mit dem Wunsch der Eigennutzung eine Immobilie kauft: wann darf er dann kündigen?. Auch für Kapitalanleger ist diese Fragestellung interessant, nämlich im Hinblick auf die Möglichkeit einer Mieterhöhung. Der Bundesgerichtshof hatte sich am 19.03.2014 zum Aktenzeichen VIII ZR 203/13 mit genau dieser Frage zu beschäftigen.
→ mehrKann man von einer Versicherung bei falschen Angaben bei Abschluss vom Krankenversicherungsvertrag zurücktreten?
Fast jeder kennt das Problem: möchte man eine Versicherung abschließen, muss man sich zunächst durch eine schier unüberschaubare Anzahl von Formularen mit Fragen zum Gesundheitszustand arbeiten. Was passiert, sind die Fragen nach Krankheiten und Beschwerden bei Abschluss einer Krankenversicherung/Pflegeversicherung unvollständig oder teilweise nicht beantwortet? Was ist die Folge, wenn die Angaben gegenüber dem Versicherungsvertreter zwar mündlich gemacht, allerdings nicht schriftlich niedergelegt sind?
→ mehrSchadensersatz bei Schlüsselverlust (Schließanlage)
Immer häufiger kommt es auch in Wohnhäusern vor, dass eine Schließanlage eingebaut ist. Verliert der Mieter einen Schlüssel zu einer Schließanlage, kann ihn also bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr zurückgeben, verlangt der Vermieter in der Regel die Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage, um missbräuchlichen Zutritt zum Haus zu verhindern. Zurecht?
→ mehrSchriftformnachholungsklausel im Erwerbsfall
Im Gewerberaummietrecht ist die Vereinbarung befristeter Mietverträge nicht nur nach wie vor zulässig, vielmehr auch die Regel. Sowohl Vermieter als auch Mieter ist häufig daran gelegen, sich längerfristig zu binden und damit einen mehrjährigen Mietvertrag – gegebenenfalls mit mehreren Optionen zur Verlängerung – abzuschließen. § 550 BGB verlangt in diesem Fall die Einhaltung der Schriftform. Diese erfordert alle für den Vertrag wesentlichen Regelungen – zum Beispiel Mietfläche, Mietzins, Mietzeit – schriftlich im Rahmen eines einheitlichen Vertrags niederzulegen. Wird die Schriftform nicht beachtet, ist der Mietvertrag entgegen seiner Befristung nach einem Jahr unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich kündbar.
→ mehrKündigt der Insolvenzverwalter während der Elternzeit, verliert der Arbeitnehmer die Möglichkeit der beitragsfreien Versicherung
Wenn über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet wird, besteht das Arbeitsverhältnis zunächst fort. Nach § 113 Satz 2 InsO steht dem Insolvenzverwalter jedoch ein Kündigungsrecht zu. Gemäß § 113 Satz 2 InsO beträgt die Kündigungsfrist höchstens drei Monate. Diese Frist geht allen längeren vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen vor. Als Ausgleich für die insolvenzbedingte vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt § 113 Satz 3 InsO einen verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch. Dabei ist § 113 InsO eine in sich geschlossene Regelung, die dem Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf gewährt, dass der Insolvenzverwalter von der Höchstfrist des § 113 Satz 2 InsO keinen oder nur eingeschränkten Gebrauch macht. Das gilt selbst dann, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sozialversicherungsrechtliche Nachteile nach sich zieht. Das Gesetz schützt den Arbeitnehmer allein durch den Schadenersatzanspruch nach § 113 Satz 3 InsO.
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