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19.02.2016

Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung

Die Parteien streiten um restliche Werklohnforderung und Schadenersatz wegen angeblich mangelhafter Ausführung einer Rohrsanierung. Die Beklagte hatte bei der Klägerin in 2 Wohnungen die vorhandenen Wasserleitungen erneuert. Dies betraf die Steigleitungen und das gesamte Rohrsystem in Küche und Bad mit insgesamt 6 Zapfstellen. Die Beklagte verwandte hierbei Rohre mit einem Durchmesser von 1/2 Zoll.

Die Leistung wurde durch die Beklagte nach Abschluss mit einem Rechnungsbetrag in Höhe von Euro 3000,00 abgerechnet. Die Klägerin zahlte hierauf nicht sondern setzte der Beklagten eine Frist zur Nacherfüllung, die die Beklagte jedoch ungenutzt verstreichen ließ. Die Klägerin rügte den aus ihrer Sicht nicht ausreichenden Durchmesser der Abzweige für Küche und Bad. Nach ihrer Auffassung hätte dieser mindestens 3/4 Zoll betragen müssen, um eine mangelfreie Ausführung zu garantieren.

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16.02.2016

Privates Surfen während der Arbeitszeit kann den Arbeitsplatz kosten

Dem Arbeitnehmer wurde von seinem Arbeitgeber zur Erbringung seiner Arbeitsleistung ein Dienstrechner überlassen. Arbeitsvertraglich war zwischen den Parteien geregelt, dass eine private Nutzung des Internets dem Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen und während der Pausen, nicht aber während der Arbeitszeit gestattet war. Dem Arbeitgeber wurden Hinweise auf eine erhebliche private Nutzung des Internets durch den Arbeitnehmer bekannt. Daraufhin wertete der Arbeitgeber den Browserverlauf des Dienstrechners aus, ohne zuvor den Arbeitnehmer darüber informiert zu haben. Die Zustimmung des Arbeitnehmers lag also ausdrücklich nicht vor.

Aufgrund der Auswertung der festgestellten Privatnutzung kündigte der Arbeitgeber daraufhin das Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund.

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10.02.2016

Betriebskostenabrechnung - das immer wieder leidige Thema für Vermieter!

Jeder, der Wohn- und Gewerberaum vermietet, sieht sich jedes Jahr aufs Neue konfrontiert mit der Fragestellung, wie Betriebskosten abzurechnen sind. Eine Unzahl von Einzelfallurteilen und sich widersprechenden Rechtsprechungsansätzen macht dem Vermieter das Leben insoweit schwer. Bislang sei es jedoch die Rechtsprechung vor allem zum Mieterschutz eher „eng“ und stellte hohe Anforderungen an die Darstellung und Nachprüfbarkeit der Abrechnung. Der BGH hat dies nun mit Urteil vom 20.1.2016 zu Gunsten des Vermieters etwas relativiert.

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08.02.2016

Schweigepflicht des Arztes/des Notars nach Ableben des Erblassers

In einer Vielzahl von erbrechtlichen Auseinandersetzungen, in denen vor allem Testamente und Verträge aus der vorweggenommenen Erbfolge eine Rolle spielen, wird mit mangelnder Geschäftsfähigkeit bzw. Testierfähigkeit argumentiert. Die Folge daraus kann die Unwirksamkeit des Testaments bzw. des Vertrags sein. Oftmals verlassen sich Erblasser darauf, dass im Rahmen eines notariellen Testaments der Notar Feststellungen zur Testierfähigkeit trifft. Reicht dies tatsächlich?

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08.02.2016

Ausschlagungserklärung nach der Europäischen Erbrechtsverordnung

Der Europäische Gesetzgeber wollte mit Einführung der Europäischen Erbrechtsverordnung auf die globale Entwicklung auch in Erbfällen reagieren. In der Praxis haben eine Vielzahl von Nachlässen Gegenstände bzw. Immobilien im Ausland, der Erblasser lebte im Ausland oder die Erben sind im Ausland ansässig. Dies alles „zusammenzubringen“, also den unterschiedlichen Rechtsordnungen und auch den unterschiedlichen Sprachen sowie den verschiedenen Gerichtspraxen Rechnung zu tragen, ist eigentlich Aufgabe des neuen Gesetzes. Aber – kann es diese Anforderungen auch erfüllen?

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13.01.2016

Rentenversicherung kann von Zeitarbeitsunternehmen Sozialversicherungsbeiträge nachfordern

Bereits mit Beschluss vom 14.12.2010, Aktenzeichen: 1 ABR 19/10, hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass die christliche Gewerkschaft – CGZP – nicht die Mindestvoraussetzungen erfüllt, um als Gewerkschaftsspitzenorganisation wirksame Tarifverträge abschließen zu können. Diesem Urteil folgten Beitragsnachforderungen der Rentenversicherungsanstalten. Für die Zeitarbeitsunternehmen, die den unwirksamen Tarifvertrag anwandten, bedeutete dies zum einen Nachforderungsansprüche bei der Vergütung nach dem sogenannten Equal-pay-Grundsatz (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) durch die Arbeitnehmer, zum anderen aber auch Nachforderungsansprüche der Rentenversicherungsanstalten wegen höherer Sozialversicherungsbeiträge. Es folgten Sonderprüfungen, die in den Unternehmen die Höhe der Nachzahlungen feststellen sollten. Dass dieser Nachforderung Vertrauensschutzaspekte in die Wirksamkeit des Tarifvertrages entgegenstehen würden, wurde relativ schnell verneint. Es ist eben das Risiko eines jeden Unternehmers, welchen Tarifvertrag er zur Anwendung bringt.

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12.01.2016

Zumutbares Lüftungsverhalten im Mietverhältnis

Ein Mieter kürzt nach dem Auftreten von Schimmel in der Wohnung die Miete. Die seitens des Vermieters eingereichte Klage auf die Differenzmiete ist in 1. Instanz erfolgreich. Das Gericht hatte ein Sachverständigengutachten zu der Ursache der Schimmelbildung eingeholt. Der Gutachter kam im wesentlichen zu folgendem Ergebnis: die Schimmelbildung gehe nicht auf von außen auf die Wohnung einwirkende Feuchtigkeit zurück ; der Schimmel sei vielmehr durch das Wohnverhalten des Mieters hervorgerufen, der trotz ausreichender Beheizung der Wohnung eine Schimmelbildung nur durch ein 3-4 mal tägliches Stoßlüften für 5-10 Minuten vermeiden könne. Einem berufstätigen Mieter könne ein solches Lüftungsverhalten jedoch nicht zugemutet werden. Entsprechend müsse der Vermieter sein Gebäude an die heutigen Anforderungen anpassen, einer Schimmelbildung daher bauphysikalisch entgegenwirken, sodass es auch einem berufstätigen Mieter möglich sei, durch Lüften einer Schimmelbildung vorzubeugen.

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03.12.2015

Auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen darf ein Rechtsanwalt beauftragt werden

Zahlt ein Schuldner nicht und reagiert auch nicht auf Mahnungen, stellt sich die Frage, wie man an sein Geld kommt. Die nächste Schritt ist dann regelmäßig die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Mitunter erlebte man dann insoweit eine Überraschung, als dass die Kosten der Rechtsanwaltsbeauftragung vom Schuldner nach gerichtlicher Ansicht nicht zu übernehmen waren. Argumentiert wurde, in einem solch einfach gelagerten Fall sei die Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht zweckmäßig oder erforderlich oder zumindest dem Umfang nach auf ein Schreiben einfacher Art zu begrenzen. Dem hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben.

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02.12.2015

Videoüberwachung des eigenen Grundstückseingangs nach Amtsgericht München ausnahmsweise zulässig

In der Praxis werden immer häufiger Fragen nach Möglichkeiten des Schutzes und der Überwachung des eigenen Grundeigentums gestellt. Das Amtsgericht München beurteilte nun in einem Urteil vom 20.3.2015 eine Videoüberwachung des privaten Grundstückseingangs und eines schmalen Gehwegsstreifen unmittelbar davor positiv. In dem zu beurteilenden Einzelfall allerdings war das Anbringen der Kamera mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht und der zuständigen Polizeiinspektion abgesprochen. Kann dies nun auch allgemein gelten?

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27.11.2015

Nachmietergestellung

Nachhaltig hält sich der „Irrglaube“, dass es jedem Wohnraummieter erlaubt sei, sich durch die Benennung von mindestens 3 Nachmietern aus dem Mietverhältnis sofort zu lösen. Diese Annahme birgt mehrere Irrtümer: Die Berechtigung, einen Nachmieter zu stellen, besteht nur bei vertraglicher Vereinbarung oder in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn die Fortsetzung eines längerfristigen Mietverhältnisses dem Mieter aus triftigen Gründen nicht zumutbar ist; Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit scheiden insofern in aller Regel aus. Besteht dem Grunde nach das Recht des Mieters, bedarf es keiner 3 Benennungen. Er müsste dann lediglich einen benennen, der passt.

Der BGH hatte sich am 7.10.2015 nun mit der Frage zu beschäftigen, welche Voraussetzungen ein Vermieter an die Akzeptanz eines Nachmieters stellen kann und welche Angaben der Mieter zur Person des Nachmieters machen muss.

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