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27.11.2015

Nachmietergestellung

Nachhaltig hält sich der „Irrglaube“, dass es jedem Wohnraummieter erlaubt sei, sich durch die Benennung von mindestens 3 Nachmietern aus dem Mietverhältnis sofort zu lösen. Diese Annahme birgt mehrere Irrtümer: Die Berechtigung, einen Nachmieter zu stellen, besteht nur bei vertraglicher Vereinbarung oder in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn die Fortsetzung eines längerfristigen Mietverhältnisses dem Mieter aus triftigen Gründen nicht zumutbar ist; Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit scheiden insofern in aller Regel aus. Besteht dem Grunde nach das Recht des Mieters, bedarf es keiner 3 Benennungen. Er müsste dann lediglich einen benennen, der passt.

Der BGH hatte sich am 7.10.2015 nun mit der Frage zu beschäftigen, welche Voraussetzungen ein Vermieter an die Akzeptanz eines Nachmieters stellen kann und welche Angaben der Mieter zur Person des Nachmieters machen muss.

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27.11.2015

Konkludente Benennung eines Ersatztestamentsvollstreckers

Im Rahmen der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen bietet es sich in bestimmten Konstellationen wie z.B. bei Geschiedenentestamenten, Bedürftigentestamenten oder Testamenten, an denen minderjährige Erben beteiligt sind, an, über die Anordnung einer Testamentsvollstreckung nachzudenken. Gerade im Rahmen von privatschriftlichen Testamenten, die ohne juristische Beratung erstellt sind, findet sich häufig keine Regelung für den Fall, dass der Testamentsvollstrecker vor Amtsannahme wegfällt oder die Amtsannahme ablehnt. Dann ist das Nachlassgericht gezwungen, das Testament auszulegen und sich die Frage zu stellen, inwieweit der Erblasser trotz fehlender ausdrücklicher Regelung zur Ersatztestamentsvollstreckung eine konkludente Anordnung getroffen hat. Mit einem dementsprechenden Fall hatte sich das OLG Schleswig am 6.7.2015 zu beschäftigen.

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20.11.2015

Fälligkeit einer Werklohnforderung bei Schlussrechnung durch den Auftraggeber

Der Beginn der Frist für die Verjährung kann auch durch eine Abschlussrechnung des Auftraggebers in Gang gesetzt werden, wenn der Auftragnehmer keine prüffähige Schlussrechnung einreicht, der Auftraggeber hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat und nach Verstreichen lassen die Berechnung der Schlussforderung schließlich selbst vorgenommen hat. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Fälligkeit der Werklohnforderung auch als Schlussrechnung gekennzeichnet wird und für den Auftragnehmer prüfbar ist.

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10.11.2015

Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist

Nicht immer, wenn ein Sachverhalt den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigt, muss diese auch fristlos ausgesprochen werden. Das BAG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem tarifvertraglich eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen war. Die Arbeitnehmerin wurde aufgrund eines Fehlverhaltens außerordentlich mit einer so genannten sozialen Auslauffrist gekündigt. Diese Kündigungsfrist entsprach dabei derjenigen der ordentlichen Kündigung. Hatte das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht der gegen die Wirksamkeit der Kündigung gerichteten Klage noch stattgegeben, so hob das BAG mit Urteil vom 13.5.2015 (2 AZR 531/14) dieses auf und verwies den Rechtsstreit an das LAG zurück.

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24.09.2015

Nebenkosten des vermietenden Eigentümers erst nach Beschlussfassung der WEG abrechenbar?

Der vermietende Wohnungseigentümer steht bei verzögerter Abrechnung des Hausgeldes innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft oft vor dem Problem, dass er zwar gegenüber seinem Mieter innerhalb der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 BGB über die Betriebskosten abrechnen muss, um mit der Nachforderung aus der Abrechnung nicht ausgeschlossen zu sein; allerdings ist ihm diese Abrechnung regelmäßig erst dann möglich, wenn er seinerseits die – beschlossene – Jahresabrechnung der Hausverwaltung in Händen hält. Was aber ist, wenn ihm diese Abrechnung zum Ende der Abrechnungsperiode noch nicht vorliegt, bzw. der Beschluss hierüber nicht gefasst wurde?

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24.09.2015

Folgen der Duldung einer zweckwidrigen Nutzung

Die Teilungserklärung beschreibt das Teileigentum des Beklagten als »Ladenraum«. In der Einheit wird über 20 Jahre hinweg eine Gaststätte betrieben. Nach Freigabe der Öffnungszeiten für Gaststätten hat diese Gaststätte seit 2007 bis in die frühen Morgenstunden geöffnet. Die Eigentümergemeinschaft fasst im Jahr 2011 einen Mehrheitsbeschluss, wonach die Gaststätte nicht mehr nach 1:00 Uhr nachts geöffnet haben darf. Der Verwalter wird mit der gerichtlichen Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs beauftragt.

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23.09.2015

Wieweit muss ein Notar die Geschäftsfähigkeit vor Beurkundung prüfen?

Bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften ist es dem Notar vor Beginn der Beurkundung vorgeschrieben, zu prüfen, inwieweit sein Gegenüber tatsächlich geschäftsfähig ist, also geistig in der Lage, das bevorstehende Geschäft vollumfänglich zu erfassen einschließlich seiner Folgen. Grundsätzlich wird vermutet, dass ein volljähriger Beteiligter immer auch geschäftsfähig ist. Insofern werden Nachforschungen nur dann für erforderlich gehalten, wenn der Notar Anhaltspunkte für eine eingeschränkte oder fehlende Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten erkennt.

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23.09.2015

Darf ein Sozialleistungsempfänger eine Erbschaft ausschlagen?

Im Zusammenhang mit Erbschaften und Pflichtteil stellt sich immer wieder das Problem, ob ein Sozialleistungsempfänger auf solche Ansprüche verzichten darf bzw. Erbschaften, insbesondere dann, sind sie werthaltig, auch ausschlagen darf. Im Jahre 2011 hatte der BGH für einen Pflichtteilsverzicht, den ein behinderter Sozialleistungsbezieher abgegeben hatte, entschieden, dass dieser grundsätzlich nicht sittenwidrig sei. In dieser Entscheidung hatte der BGH über die Frage der Sittenwidrigkeit einer Ausschlagung gerade nicht entschieden, vielmehr in einem so genannten obiter dictum, eine Art Randbemerkung, angedeutet, dass auch die Erbschaftsausschlagung wohl zu akzeptieren sei. Genau dies stellt nun das Landessozialgericht Bayern in einem Beschluss vom 30.7.2015 infrage.

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21.09.2015

Zur Wirksamkeit eines handgeschriebenen Testaments

Neben der notariellen Beurkundung kann ein Testament auch handschriftlich verfasst werden. Dabei ist allerdings zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung, dass die Lesbarkeit der Niederschrift gegeben ist. Nur dann kann darin wirksam die Erbfolge geregelt werden [Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2015 - 3 Wx 19/15 -].

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15.09.2015

Neues Erbschaftsteuergesetz liegt vor!

Wie durch die Medien bekannt hatte das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber Änderungen der bisherigen Regelungen gefordert. Darauf reagierte die Bundesregierung nun und legte einen Gesetzentwurf vor, der insbesondere die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen modifiziert, die vom Verfassungsgericht als zu weit betrachtet wurden. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist die verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens und damit eine verfassungskonforme Erhebung der Steuer unter Berücksichtigung auch des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu erreichen.

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