Wohnflächenberechnung bei Dachterrasse
Bei der Ermittlung der im Mietvertrag anzusetzenden Wohnfläche steht häufig der richtige Ansatz der Außenflächen für Balkone und Terrassen, auch Dachterrassen, infrage. Ein falscher Ansatz kann weitreichende Folgen hin bis zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses bei Unterschreitung der tatsächlichen Wohnfläche um mehr als 10 % haben.
→ mehrAnfechtung der Anfechtung der Erbschaftsannahme ist grundsätzlich möglich
Stirbt ein Erblasser, ist es für die potentiellen Erben oftmals nicht zu überblicken, inwieweit er einen positiven Nachlass hinterlassen hat. Mit der gesetzlich festgelegten Ausschlagungsfrist von sechs Wochen ab Kenntnis von Tod und der einschlägigen erbrechtlichen Regelung ist die Zeit äußerst kurz bemessen, sich die notwendigen Informationen zu besorgen, um die Lage tatsächlich zutreffend einschätzen zu können.
→ mehrErhebliche Abweichung der Wohnfläche rechtfertigt fristlose Kündigung
In einem Urteil vom 29.04.2009 - VIII ZR 142/08- bestätigte der BGH nun die Tendenzen der Rechtsprechung. Er urteilte erneut aus, dass ein Wohnraummieter einen bereits in Vollzug gesetzten Mietvertrag - in dem zu entscheidenden Fall bewohnten die Mieter seit über zwei Jahren die Wohnung - fristlos kündigen könne, wenn die mietvertraglich zugesicherte Fläche der tatsächlichen Fläche nicht entspräche.
→ mehrKeine langfristige Einkommensprognose bei nachehelichem Unterhalt möglich
Nach dem aktuellen Unterhaltsrechts ist eine Herabsetzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts bekanntlich möglich.
→ mehrVorsätzliche Schädigung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer Ist Kündigungsgrund
In den letzten Monaten sorgten über die Medien mehrere Fälle, in denen ein Arbeitnehmer das Vermögen des Arbeitgebers äußerst geringfügiger Weise geschädigt hatte, für Aufsehen. So wurde diskutiert, ob die Angestellte eines Metzger ein Pausenbrot mit Wurst aus der Theke belegen dürfe, ohne zu zahlen. Auch ein Fall, in dem die Kassiererin eines Supermarktes Leergutbons eingelöst hatte, die gefunden wurden, erhitzte die Gemüter.
→ mehrSchadensersatz des Testamentsvollstreckers bei anwaltlich beratenem Erben auch über die gesetzliche Vergütung hinaus
Jeder Erblasser kann im Rahmen einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen anordnen, dass sein Nachlass durch einen Testamentsvollstrecker abgewickelt oder verwaltet wird. Der Testamentsvollstrecker treffen nach den gesetzlichen Regelungen umfangreiche Verpflichtungen, insbesondere auch die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses über den Nachlass des Erblassers unverzüglich nach Amtsannahme, die Erstellung von Steuererklärungen etc.. Kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, macht er sich gegenüber dem Erben schadensersatzpflichtig.
→ mehrBGH: bauliche Maßnahme in einer Mietwohnung muss geduldet werden, wenn Beh�rde diese anordnet
Gerade bei der »Nachrüstung« einer Mietwohnung aufgrund einer brandschutztechnischen Auflage der Behörde stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, ob der Mieter verpflichtet ist, diese zu dulden. Das Gesetz sagt hierüber explizit nichts aus. Der BGH hat allerdings nunmehr klargestellt, dass eine solche Duldungsverpflichtung aus § 242 BGB, dem Grundsatz von Treu und Glauben, dann resultiert.
→ mehrRechtsschutzversicherung muss schon bei einer angedrohten Kündigung die Kosten der Interessenvertretung übernehmen
Allzu oft weigern sich Rechtsschutzversicherungen bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im außergerichtlichen Bereich die Kosten der Interessenvertretung für einen Versicherten zu übernehmen.
→ mehrPflicht des betreuenden Elternteils zum Wohlverhalten
Das OLG Hamm hat in einem Beschluss zum Aktenzeichen 10 WF 196/07 nochmals klargestellt, dass der betreuende Elternteil die Pflicht hat, aktiv ein gutes Verhältnis des umgangsberechtigten Elternteils mit den Kindern zu fördern.
→ mehrMehr Schutz für das Vermögensinteresse der Partner bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
er BGH hat in seinem Urteil vom 9.7.2008, AZ: XII ZR 179/05, die Möglichkeiten des finanziellen Ausgleichs beim Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erweitert. Während bislang Ausgleichsansprüche nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen nach gesellschaftsrechtlichen Ausgleichsansprüchen geltend gemacht werden konnten, soll dies künftig erleichtert werden.
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