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10.05.2016

Kann eine Eigentümergemeinschaft per Beschluss die Unterbringung von Asylbewerbern verbieten?

Eine viel diskutierte Frage ist, ob eine Eigentümergemeinschaft eine bestimmte Nutzung der Wohnanlage per Beschluss vorgeben kann. Ausgeurteilt wurden bereits das Nichtraucherhaus, das Verbot der Tierhaltung und das kinderlose Haus. In dem zugrunde liegenden Fall wehrten sich die Eigentümer dagegen, dass ein Miteigentümer eine knapp 100 m² große Wohnung an Asylbewerber vermietet hatte. Es kam zu mehreren Polizeieinsätzen; die Eigentümer fühlten sich durch Lärm und Gerüche belästigt und waren der Meinung, durch die Einweisung von 8 Asylbewerbern in die Wohnung liege eine Überbelegung vor, die zu einer erhöhten Abnutzung des Gemeinschaftseigentums führe. Zudem sei zu erwarten, dass angesichts der Tatsache, dass es sich um Asylbewerber handele, mit einem häufigen Wechsel der Personen und dadurch bedingt ebenfalls zu einer erhöhten Abnutzung des Gemeinschaftseigentums kommen würde. Die Beeinträchtigung nach § 14 WEG sei daher so erheblich, dass sie nicht hinnehmbar sei.

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04.05.2016

Kränze an der Wohnungstür

Die Klägerin vermietet der Beklagten eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. An der Wohnung der Eingangstür bringt die Beklagte an der zum Treppenhaus gelegenen Seite Ende April 2014 ein Dekorationsobjekt an. Dabei handelt es sich um einen Kranz mit einem Durchmesser von ca. 15 cm, in dem mittig eine Blume platziert ist und über dem der Schriftzug „Willkommen“ prangt. Die Klägerin möchte, dass der Kranz beseitigt wird und will darüber hinaus festgestellt haben, dass die Beklagte zur Anbringung solcher Dekorationsgegenstände an der Wohnungstür nicht berechtigt ist.

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02.05.2016

Die Sau ist los!

Ein Mieter bewohnt eine Wohnung in einer Wohnanlage, die sich in der Nähe eines Waldgebietes am Stadtrand von Berlin befindet. Die Wohnanlage ist von einem Maschendrahtzaun umgeben, der an einigen Stellen jedoch Beschädigungen aufweist. Deshalb kam es in der Vergangenheit immer wieder mal vor, dass sich Wildschweine den Zugang zu der Wohnanlage samt Gemeinschaftseinrichtungen verschafften. Dem Mieter gefiel das gar nicht, er verlangte vom Vermieter, dass der Zaun repariert wird. Ferner forderte er geeignete Maßnahmen, um das Eindringen von Wildschweinen auf das Grundstück zu verhindern. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, minderte der Mieter die Miete. Der Vermieter wies die Forderungen zurück und argumentierte, das Auftreten von Wildschweinen stelle für den Mieter keine konkrete Gefahr dar. Allein die abstrakte Gefahr sei aber kein Mietmangel, sodass er nicht tätig werden müsse.

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28.04.2016

Heilung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges

Die eigenen vier Wände schützt das Gesetz in besonderem Maße. Der Vermieter hat immer dann, wenn der Mieter mit 2 aufeinanderfolgenden Mietern im Zahlungsverzug ist, ein gesetzliches Kündigungsrecht. Die Kündigung ist in diesem Fall sogar außerordentlich und fristlos möglich, was eine besondere Härte darstellen kann. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass bei einem zeitnahen Ausgleich der fälligen Miete – innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage – die Kündigung nachträglich unwirksam wird.

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20.04.2016

… und plötzlich ist der Personenaufzug im Mietshaus weg…

Das Amtsgericht München hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit es dem Vermieter von Wohnungen frei steht, einen Personenaufzug stillzulegen, obwohl diverse Mietverträge zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, zudem dieser Personenaufzug im Haus vorhanden war. Es billigte den Mietern den wieder bei Einbau eines wegen Mängeln abgebauten Aufzugs und dessen Ersatz durch einen mangelfreien zu.

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20.04.2016

Klärung der Abstammung - für jedes Kind gegen jedermann möglich?

Nicht zuletzt aufgrund der aufbrechenden Familienstrukturen stellt sich in der anwaltlichen Praxis auch im Erbrecht immer häufiger die Frage nach der leiblichen Abstammung. Gerade dann, wenn es um die Stellung als gesetzlicher Erbe oder als Pflichtteilsberechtigter geht, ist für den Anspruchsteller die Notwendigkeit gegeben, diese leibliche Bindung auch zu belegen. Wenngleich das Gesetz für die Klärung der Abstammung diverse Mechanismen wie z.B. Vaterschaftsanfechtung und Abstammungsklärung innerhalb der rechtlichen Kernfamilie) vor. Dies bedingt allerdings nicht aus sich heraus, dass ein Kind die Berechtigung hat, die Klärung der Abstammung auf isolierte Weise außerhalb der Familie gegen einen Mann herbeizuführen, den es für seinen leiblichen Vater hält, ohne dass es sein rechtlicher Vater ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19.4.2016 dies geklärt.

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06.04.2016

Kündigung wegen eines Facebook-Posts?

Posts in sozialen Medien erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch mancher Arbeitgeber ist nicht so erfreut darüber, wenn seine Arbeitnehmer eine politische Gesinnung auf diese Art und Weise veröffentlichen. Noch viel weniger erfreulich ist es, wenn sie dabei noch die Berufsbekleidung tragen, wodurch eine Betriebszugehörigkeit zum Arbeitgeber erkennbar wird.

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16.03.2016

BGH stärkt die Rechte des Verbrauchers bei Widerruf von Fernabsatzverträgen

Nach einem Urteil des BGH vom 16. März 2016, Aktenzeichen: VIII ZR 146/15, bei dem sich das Gericht mit der Frage befassen musste, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucher wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens am Widerruf eines Fernabsatzvertrages gehindert ist, ist der Widerruf eines Fernabsatzvertrages nicht an eine inhaltliche Begründung gebunden. Der Verbraucher kann vielmehr durch fristgerechte einseitige Erklärung seines Widerrufs die Rückabwicklung des geschlossenen Kaufvertrages verlangen.

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15.03.2016

Hohe Hürden für den Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechts nach § 917 BGB

Der BGH hatte mal wieder über einen Fall zu entscheiden, in dem es um die Einräumung eines Notwegerechts nach § 917 BGB ging. Dem Urteil vom 20.1.2016, Aktenzeichen: V ZR 116/15, lag dabei folgender Sachverhalt zugrunde:

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29.02.2016

Wenn der Arbeitnehmer während der Freistellung zwecks Überstundenabbaus krank wird

In vielen Arbeitsverträgen ist vorgesehen, dass die Arbeitnehmer geleistete Überstunden auf einem Überstundenkonto ansparen können und wahlweise diese Stunden auszahlen lassen oder durch Freizeit von der Arbeitsleistung freigestellt werden. Aber wie ist das eigentlich, wenn der Arbeitnehmer während einer solchen Freistellungsphase erkrankt? Gilt dann analog der Regelungen nach dem Bundesurlaubsgesetz, dass Freizeit nicht Krankheit bedeutet und die Zeit der Arbeitsunfähigkeit dann nochmals zu gewähren ist?

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