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16.05.2011

Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Lärmbelästigung und ihre Verjährung

In der Praxis stellen sich gerade im Wohnraummietrecht häufig Probleme durch Lärmbelästigung. Aktuell in der Diskussion war die Thematik um die Frage, welcher Kinderlärm hinnehmbar ist. Auch zwischen den Mietern gibt es unterschiedliche Auffassungen, was im Rahmen des Mietgebrauchs an Lautstärke noch akzeptabel erscheint und nicht. Ist das scheinbar akzeptable Maß überschritten, sehen sich Mieter in Mehrfamilienhäusern oft berechtigt, ihrerseits die Miete zu mindern.die Frage ist dann, wie schnell der Vermieter gegenüber dem lärmenden Mieter reagieren muss, um Mieteinbußen seinerseits dort zu realisieren.

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16.05.2011

Gerichtlichen Einforderung zukünftiger Miete nun durch den BGH erleichtert!

Allgemein bekannt ist, dass Mietverfahren in der Bundesrepublik Deutschland doch einige Zeit in Anspruch nehmen. Selbst wenn ein deutsches Gericht in der Regel Räumungssachen vorrangig terminiert, kommt es oft zu der Situation, dass der Mieter, der schon vor der Kündigung nicht gezahlt hat,  nach der Kündigung zwar weiter nutzt, jegliche Mietzahlungen allerdings weiter einstellt. Dies erhöht den Schaden beim Vermieter oft massiv. In der Praxis war es für den Rechtsanwalt in solchen Fällen nicht immer risikolos, im Rahmen von Zahlungsklage und Räumungsklage auch zukünftige Nutzungsentschädigung gleich mit einzuklagen, da die Anforderungen auf die Zulässigkeit einer solchen Klage auf zukünftige Leistung von der Rechtsprechung bislang sehr hoch angesiedelt waren.

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05.04.2011

Übernahmeverpflichtung der Wohnungseigentümer für Kredit des Verwalters?

Mitunter ist der praktische Bedarf nach einer Finanzierung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft immens. Hat zum Beispiel eine Wohnungseigentümergemeinschaft auf Reparatur bzw. Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums aus Kostengründen lange Jahre verzichtet, ergibt sich häufig ein solch großer Reparaturstau, dass Rücklage und auch Sonderumlage den Finanzbedarf für die Durchführung der notwendigen Arbeiten nicht mehr decken können. Mit der Frage, inwieweit der Verwalter einen Kredit zur Finanzierung notwendiger Arbeiten aufnehmen durfte und von den Eigentümern dessen Übernahme verlangen kann, hatte sich nunmehr der BGH zu beschäftigen.

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28.03.2011

Ist Elternteil zugleich Erbe wird für die Vermächtniserfüllung des minderjährigen Kindes einen Ergänzungspfleger benötigt

In der Praxis sind häufig Konstellationen anzutreffen, wonach Großeltern nicht nur ihre eigenen Kinder, sondern auch die minderjährigen Enkel mit ihrer letztwilligen Verfügung bedenken. Dies hat in der Praxis auch steuerliche Vorteile, da die Freibeträge so besser ausgenutzt werden können. In der Regel werden diese Minderjährigen von ihren sorgeberechtigten Eltern vertreten, so dass die Eltern im Rahmen des jeweiligen Erbfalls eine Doppelstellung dann einnehmen, wenn zum Beispiel der minderjährige Enkel im Wege des Vermächtnisses einen Gegenstand aus dem Nachlass erhalten soll.

Mit einem Fall, in dem dem minderjährigen Enkel ein vermietetes Grundstück mit aufstehen der Immobilie zugewandt wurde, während dessen seine Mutter Erbin wurde, hatte sich das OLG München im Februar 2011 zu beschäftigen.

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22.03.2011

WEG: Klagefrist auch dann gewahrt, wenn zunächst Verband und nicht die übrigen Miteigentümer verklagt werden!

Seit der Anerkennung der Rechtsfähigkeit des Verbandes der Wohnungseigentümer als eigenes Rechtssubjekt ist in der Praxis die Unterscheidung oft schwer, ob eine Klage auf Beschlussanfechtung nun gegen den Verband oder gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten ist. Grundsätzlich muss sich der Kläger bei Einreichung hier festlegen.

Was allerdings passiert, verklagt er den/die falschen? Ist dennoch die strenge Beschlussanfechtungsfrist von einem Monat gewahrt?

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10.03.2011

Die 6 Wochen Frist zur Ausschlagung der Erbschaft gilt nicht für das Vermächtnis

Landläufig bekannt ist, dass eine Erbschaft innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden kann. Wird sie nicht ausdrücklich ausgeschlagen, wird sie auch dadurch angenommen, dass der Erbe nichts tut. Der Bundesgerichtshof hatte sich am 12.01.2011 mit der Frage zu befassen, inwieweit diese 6 Wochenfrist auch für die Ausschlagung bzw. Annahme eines Vermächtnisses geht.

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10.03.2011

Rechtsmissbräuchliche Vermieterkündigung bei unzulässiger Verweigerung der Untervermietungserlaubnis

Regelmäßig ist in Mietverträgen, gleich ob Wohnraum oder Gewerbe, vorgesehen, dass eine Untervermietung nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt ist. Im Wohnraummietrecht kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass die Wohnung untervermietet wird, wenn keine Gründe ersichtlich sind, die gegen eine Untervermietung sprechen. Verweigert der Vermieter ohne entsprechende Gründe die Zustimmung, kann der Mieter nach § 540 I Satz 2 BGB das Mietverhältnis kündigen.

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09.03.2011

Erbschaftssteuer - erneut eine gerichtliche Baustelle!

Die Erbschaftssteuerreform ist noch gar nicht lange her und schon ergeben sich neue Fragestellungen. Mit der neuen Regelung wurden Erwerber in der Steuerklasse II mit solchen der Steuerklasse III in den Steuersätzen gleichgestellt. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte sich nun in einem Fall mit der Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu beschäftigen und sah keinen Verstoß. Aufgrund grundsätzlicher Bedeutung wurde jedoch die Revision zugelassen.

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09.03.2011

Mieterhöhung nach Modernisierung auch ohne vorherige Anköndigung möglich

Das Gesetz sieht im Wohnraummietrecht enge Grenzen für die Erhöhung der Miete vor. So kann die Miete auf ortsübliche Vergleichsmiete unter Beachtung bestimmter zeitlicher und betragsmäßige Grenzen angehoben werden, wenn der Mietspiegel eine Anhebung zulässt oder zum Beispiel 3 Vergleichswohnungen in der Miete höher veranschlagt werden. Eine weitere Möglichkeit, die Miete zu erhöhen, hat der Vermieter nach Modernisierungsmaßnahmen. Solche Modernisierungsmaßnahmen sind nach Gesetz mindestens 3 Monate vor deren Beginn gegenüber dem Mieter anzukündigen.

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28.02.2011

Bundestag beschließt die erbrechtliche Gleichstellung von ehelichen und nicht ehelichen Kindern

Viel Diskussionsstoff in der Vergangenheit boten erbrechtliche Regelungen, die Unterschiede zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern manifestierten. Das Bundesverfassungsgericht sah diese Ungleichbehandlung mehrfach schon als verfassungswidrig an. So wurde aufgrund dieser Rechtsprechung zum Beispiel auch der bloße Erbausgleich des nicht ehelichen Kindes zu Gunsten seiner Stellung als gesetzlicher Erbe aufgegeben. Bisher nicht angetastet wurde das Gesetz hinsichtlich des Stichtages zum 01.07.1949: bislang waren davor geborene nicht eheliche Kinder weder gesetzliche Erben noch Pflichtteilsberechtigten nach ihrem Vater.

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