Wann liegt berechtigtes Interesse im Sinne des Eigenbedarfs für eine ordentliche Wohnraumkündigung vor?
Landläufig ist bekannt, dass der Mieterschutz im Wohnraummietrecht durchaus ausgeprägt ist. In der Bevölkerung herrscht das »Vorurteil«, den Mieter von Wohnraum könne man eigentlich unter normalen Umständen nicht kündigen. Dieses Vorurteil basiert allerdings in Teilen auch darauf, dass bei dem Ausspruch von Kündigungen über Wohnraum immer wieder eklatante Fehler begangen werden, die zu deren Unwirksamkeit führen. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die sogenannte Eigenbedarfskündigung. In der Praxis ist hier zu beobachten, dass nahezu keine Kündigung, die ein juristischer Laie aufgrund Eigenbedarfs ausgesprochen hat, den rechtlichen Anforderungen standhält. noch »schwieriger« wir die Begründung des Eigenbedarfs, ist der Kündigende ein Unternehmen.
→ mehrSchimmel in Mietwohnungen - ein Dauerbrenner
Nicht zuletzt durch die umfangreichen Dämmungsmaßnahmen der letzten Jahre, stellen sich in immer mehr Wohnungen Schimmelprobleme. Hinzukommt, dass das Wissen um das richtige Lüften und Heizen in Räumlichkeiten nach wie vor nicht sehr ausgeprägt ist und das richtige Nutzerverhalten von den Mietern unterschätzt wird. Allzu schnell behauptet der Mieter, bei auftreten von Schimmel läge ein Baumängel vor, da er selbst ausreichend lüfte und heize. In der anwaltlichen Praxis ist leider allzu häufig festzustellen, dass diese Aussage nicht der Realität entspricht
Unabhängig von zulässigen Grenzwerten kann Schimmel für besonders exponierte Personengruppen zum gesundheitlichen Problem werden. Auch der Vermieter wird regelmäßig ein Interesse daran haben, sein Eigentumsschimmel freizuhalten und daher allzu oft relativ zügig bereit sein, der Ursache für den Schimmelbefall auf den Grund zu gehen. Doch: hat der Mieter einen Anspruch auf Herausgabe von Messergebnissen über eine Raumluftmessung?
→ mehrerweiterte Kündigungsmöglichkeiten? - nur Studentenzimmer im engeren Sinn können einfach gekündigt werden
Der Mieterschutz im BGB ist relativ ausgeprägt. Zwar ist dieser Umstand durch die Präsenz in den Medien vielen Leuten bekannt. Allerdings ist in der rechts anwaltlichen Praxis immer wieder festzustellen, dass die Tatsache, dass Wohnraum nur bei vorliegen eines berechtigten Interesses gekündigt werden kann, weit gehend unbekannt ist. Soweit allerdings Kenntnis von den erschwerten Bedingungen einer Vermieterkündigung besteht, versuchen Vermieter, alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die zu einer Beendigung eines ungeliebten Mietverhältnisses führen. Manchmal wird in diesem Zusammenhang auf das erleichterte Kündigungsrecht für Studentenwohnungen zurückgegriffen. Der BGH hatte sich damit am 13.06.2012 mit der Frage zu beschäftigen, weil eine solche Studentenwohnung bzw. ein Studentenzimmer vorliegt.
→ mehrKosten für das Fällen von Bäumen - Betriebskosten für Wohnraummieter?
Sowohl im Gewerberaummietverhältnis als auch bei der Vermietung von Wohnraum entzweien sich Vermieter und Mieter häufig über die Frage der Umlegung von Betriebskosten. Während im Gewerberaummietrecht eine Umlegungsvereinbarung weitestgehend frei getroffen werden kann, ist der Vermieter im Wohnraummietrecht auf die Vereinbarung der Regelungen der Betriebskostenverordnung reduziert. So wird ein Vermieter bestrebt sein, möglichst viele einzelne Kostenpositionen unter die Betriebskostenverordnung zu sub summieren, umso seine Kosten auf den Wohnraummieter umlegen zu können. Das Amtsgericht Potsdam hatten nun entschieden, dass Kosten für das Fällen von Bäumen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter nicht umgelegt werden könnten (Urteil vom 27.12.2011 zum Aktenzeichen 23 C 349/11).
→ mehrPflicht des Mieters, bei Schimmelbefall häufig zu lüften, gerichtlich bestätigt
Eines der häufigsten Probleme im Rahmen von Mietverhältnissen ist die Frage des richtigen Nutzerverhaltens, tritt in der Mietwohnung Schimmel auf. In der Regel wird der Mieter sofort auf bauliche Mängel verweisen, während der Vermieter falsches Heizen und Lüften anprangert. In der Praxis stellt sich immer wieder heraus, dass das Nutzerverhalten des Mieters die »Quelle des Übels« ist. Viele Mieter unterschätzen die Notwendigkeit regelmäßiger Stoß-/Querlüftung bei entsprechender Beheizung. Häufig wird argumentiert, mit gekippten Fenstern werde ausreichend gelüftet und das Absenken der Heizung über Nacht diene dazu, Energie zu sparen. Dies ist in aller Regel »zu kurz gesprungen«…
→ mehrNachlassabwicklung im EU-Ausland ab 2015
Die Anzahl von Nachlasssachen mit Eigentum im Ausland steigt sprunghaft. Häufig finden sich gerade Immobilien, so zum Beispiel Ferienwohnungen, im benachbarten Ausland, die bei Abwicklung eines Erbfalls dann häufig große Probleme machen. Zum einen steht die fremde Rechtsordnung »im Weg«, zum anderen gibt es also häufig Abwicklungsschwierigkeiten, da die Abläufe im Ausland unbekannt sind. Diesen Problemen abzuhelfen war seit langem ein Anliegen der EU.
→ mehrNotar darf Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses nicht verweigern
Im Rahmen von Pflichtteilsstreitigkeiten ist der Erbe verpflichtet, gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten den Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers offen zu legen. Das Gesetz gibt hier einerseits die Möglichkeit, dies privatschriftlich, also selbst und ohne Zuhilfenahme einer dritten Person, zu tun oder durch notarielles Verzeichnis. Häufig wird der Pflichtteilsberechtigte auffordern, ein solches notarielles Nachlassverzeichnis abzugeben, da er sich hier von Vorteile verspricht.
→ mehrAuch noch nicht geborener Pflichtteilsberechtigter hat Anspruch auf Pflichtteilsergänzung aus Schenkungen vor seiner Geburt
Am 23 5. 2012 hat der BGH seine Rechtsprechung zur Pflichtteilsergänzung im Zusammenhang mit Schenkungen aufgegeben, die wiederum die Rechte der Pflichtteilsberechtigten gegenüber den Erben stärkt. Er setzt also die Tendenz fort, die das Bundesverfassungsgericht mit seinen Beschlüssen aus den Jahren 2005 zur Stärkung der Rechte der Pflichtteilsberechtigten vorgegebenen hat.
→ mehrAbberufung des Verwalters: regelmäßig kein Anspruch eines einzelnen Eigentümers
Regelmäßig bedienen sich Wohnungseigentümer bei der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft eines Verwalters. Durch Gesetz sind dem Verwalter eine Vielzahl von Verpflichtungen auferlegt, die in der Regel durch ergänzende Verpflichtungen im Verwaltervertrag noch ergänzt werden. Es kommt nicht allzu selten vor, dass zu der Person des Verwalters innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaften sehr unterschiedliche Auffassungen bestehen. Teilweise verhindern persönliche Animositäten eine vernünftige Zusammenarbeit. Teilweise hindert allerdings auch die Unkenntnis der einzelnen Wohnungseigentümer von den komplexen System des Wohnungseigentumsgesetzes einen reibungsfreien Ablauf. Aufgabe des Verwalters ist es eben auch, die Gemeinschaft zu führen und mit unter auch für einzelne Eigentümer unliebsame Entscheidungen vorzugeben.
→ mehrEinem Mieterhöhungsverlangen kann auch durch kommentarlose Zahlung der erhöhten Miete zugestimmt werden!
Im Wohnraummietrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Vermieter, die Miete zu erhöhen. Neben der Erhöhung aufgrund der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen können Mieterhöhungsverlangen auf Basis des örtlichen Mietspiegels, auf Basis eines Sachverständigengutachtens oder durch Benennung von 3 Vergleichswohnungen erklärt werden. Die gängigste Möglichkeit ist die Beifügung des Mietspiegels bei Eingruppierung der Wohnung in die entsprechenden Kategorien. Egal, welche Methode der Vermieter für die Mieterhöhung wählt, ist allen Mieterhöhungen gemeinsam, dass der Mieter der Erhöhung zustimmen muss. Es handelt sich also nicht um eine einseitige Erklärung des Vermieters, vielmehr um eine Art Vertrag. das Amtsgericht Mannheim hatte sich am 23.03.2012 mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Mieter eine Mieterhöhungsverlangen auch dann zugestimmt hat, wenn er mehrfach vorbehaltlos die erhöhte Miete an den Vermieter entrichtet hat.
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