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01.10.2013

Mietbeginn und Schriftform im Rahmen eines gewerblichen Mietvertrags

Die Frage nach der Einhaltung der Schriftform ist im gewerblichen Mietverhältnis dann essenziell, wenn ein längerfristiger Mietvertrag abgeschlossen werden soll. Ein solcher ist auf die gesamte beabsichtigte Vertragsdauer nur dann wirksam begründet, wenn gemäß § 550 BGB die Regelungen des Mietvertrags unter Einhaltung der gesetzlichen Schriftform niedergelegt sind. Dies betrifft vor allem die essenziellen Regelungen des Vertragsverhältnisses, dort insbesondere den Beginn des Mietverhältnisses. Fehlt es an der Einhaltung der Schriftform, ist der Vertrag mit Ablauf eines Jahres nach den gesetzlichen Kündigungsfristen kündbar. Problematisch wird dieser Punkt immer dann, wenn das Gebäude, für welches der Mietvertrag abgeschlossen wird, noch zu errichten ist, insofern der Mietbeginn bei Unterschrift des Mietvertrags noch nicht feststeht. Der BGH hatte sich am 24.07.2013 zum Aktenzeichen XII ZR 104/12 erneut mit der Frage zu beschäftigen, welche Anforderungen an die Festlegung eines solchen Mietbeginns im Vertrag zu stellen sind.

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01.10.2013

Das Ende der Parabolantenne?

Sowohl in Wohnungseigentümergemeinschaften als auch im Mietrecht ist häufiger Streitpunkt, dass ausländische Wohnungsnutzer ihr Informationsbedürfnis in Muttersprache und aus dem Heimatland nicht über den normalen Breitbandkabelanschluss befriedigen können. Neben besonderen käuflich zu erwerbenden Zusatzfeatures hat nun das Landgericht Frankfurt am Main im Rahmen eines Streits von Wohnungseigentümern das Internetfernsehen ins Spiel gebracht.

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26.09.2013

Werk- oder Dienstvertrag? Tatsächliche Durchführung entscheidet im Zweifel über rechtliche Einordnung

Das Bundesarbeitsgericht hat erneut zur Frage der Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB (Werkvertrag) bzw. § 611 BGB (Dienstvertrag) Stellung genommen. Welches Rechtsverhältnis vorliege, sei anhand einer Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls zu ermitteln, so die Erfurter Richter. Bei einem Widerspruch von Vereinbarung und tatsächlicher Durchführung sei letztere maßgebend (Urteil vom 25.09.2013, Az.: 10 AZR 282/12).

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25.09.2013

Höhere Mindestlöhne in der Zeitarbeits-, Gebäudereiniger- und Baubranche

Die Tarifgemeinschaft des DGB hat sich mit der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit auf eine deutliche Erhöhung der Mindestlöhne für Leiharbeitnehmer geeignet. Das Bundesarbeitsministerium hat bereits angekündigt, die Neuregelung umgehend für allgemeinverbindlich erklären zu wollen. Schon einen Schritt weiter sind die Gebäudereiniger-Branche und die Branche des Baugewerbes. Hier haben die Verordnungen zur Anhebung der Mindestlöhne bereits das Kabinett passiert. Zudem wird zum 1.10.2013 erstmals eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze für Steinmetze und Bildhauer eingeführt.

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16.09.2013

Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des Voreigentümers

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.09.2013, V ZR 209/12, entschieden, dass das Vorrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft für Hausgeldrückstände in der Zwangsversteigerung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) nicht dazu führt, dass ein Erwerber von Wohnungseigentum für die Hausgeldschulden des Voreigentümers haftet.

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11.09.2013

Bloße Bereitstellung von Personal ist Arbeitnehmerüberlassung und kein Werkvertrag

Beschränkt sich ein Unternehmen auf die Auswahl und Zurverfügungstellung von Personal für den Besucher- und Veranstaltungsservice eines anderen Unternehmens, ohne diese Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen, so liegt kein Werk- oder Dienstvertrag vor, sondern ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Hierfür benötigt der Verleiher eine Erlaubnis. Fehlt diese, so entsteht kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher.

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10.09.2013

Mitarbeiterin darf das Mitbringen ihres dreibeinigen Hundes ins Büro untersagt werden

Ein Arbeitgeber ist berechtigt, seiner Angestellten das Mitbringen ihres dreibeinigen Hundes ins Büro zu untersagen, wenn der Hund Arbeitsabläufe stört und sich Mitarbeiter durch das Tier bedroht fühlen. Einschränkungen von Arbeitsabläufen durch Anwesenheit des Hundes müsse der Arbeitgeber nicht hinnehmen, so das Arbeitsgericht Düsseldorf in einem  Urteil vom 04.09.2013, Az.:  8 Ca 7883/12.

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21.08.2013

Zum Arbeitnehmerstatus einer Cutterin

Auch bei nicht programmgestaltenden Mitarbeitern von Rundfunkanstalten (hier: eine Cutterin) muss die Arbeitnehmereigenschaft anhand der allgemeinen Kriterien für die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem freien Dienstvertrag geprüft werden. Für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit sei auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abzustellen, so das BAG in einer Entscheidung vom 17.04.2013, Az.: 10 AZR 272/12.

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15.08.2013

Vorbehaltlose Erstattung von Betriebskostenguthaben stellt auch im Gewerberaummietrecht kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar

Auch im Gewerberaummietrecht rechtfertigt nach Auffassung des BGH, Urteil vom 10.07.2013, Az.: XII ZR 62/12, allein die vorbehaltlose Erstattung eines sich aus der Be-triebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht. Durch die Auszahlung des Guthabens an den Mieter erbringt der Vermieter eine reine Erfüllungshandlung, der kein weiterer rechtsge-schäftlicher Erklärungswert zukommt.

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14.08.2013

Keine Haftungsbeschränkung zu Gunsten des Erben bei Wohngeldschulden

In vielen Nachlässen finden sich Grundstücke mit Immobilien oder eben auch Eigentumswohnungen. War der Erblasser Eigentümer einer Eigentumswohnung ist er auch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Monatlich hat er Hausgeld zu bezahlen, mit dem – vergleichbar bei der Miete den Betriebskosten – laufende Kosten für sein Wohneigentum abzudecken hat. Der Bundesgerichtshof hatte sich nun am 05.07.2013 mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Hausgeldschulden so genannte Erbenschulden, also Eigenverbindlichkeiten des Erben, darstellen. Dies spielt eine Rolle für die Frage, ob bei einem dürftigen oder überschuldeten Nachlass  die Haftung des Erben auf die Nachlassmasse beschränkbar ist.

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